Drucksache - 1668/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1668/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Tag des guten Lebens unterstützen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1668/V)
Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin Mitte unterstützt die Initiative für einen „Tag des guten Lebens“ im Wedding. Das Bezirksamt wird gebeten, die Initiative bei der Vorbereitung und Durchführung eines „Tag des guten Lebens“ als autofreier Sonntag am 17. Mai 2020 im Brüsseler Kiez des Projekts zu unterstützen.
Insbesondere wird das BA gebeten, für die nächsten Schritte im Prozess, die sich vor allem auf den Aufbau und die Stärkung der Nachbarschaftsstrukturen im Brüsseler Kiez fokussieren, in folgenden Punkten Unterstützung zu leisten:
Das Bezirksamt hat am 21 .05.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Aus Sicht des Aktiven Zentrums und Sanierungsgebiets Müllerstraße wird nachbarschaftliches Engagement zur Stärkung des Zusammenhalts, zur Gestaltung des eigenen Kiezes und insbesondere zum Netzwerkaufbau sehr begrüßt.
Das Aktive Zentrum und Sanierungsgebiet Müllerstraße fördert dabei derzeit insbesondere die Stadtteilvertretung „mensch müller“ (auch im Sinne des §137 BauGB) und die durch das Geschäftsstraßenmanagement unterstützte StandortGemeinschaft Müllerstraße e. V., ein Zusammenschluss von Gewerbetreibenden entlang der Müllerstraße. Bürger*innen, Anwohner*innen, Gewerbetreibende als auch Eigentümer*innen haben dadurch die Möglichkeit sich seit Beginn aktiv in die Prozesse rund um die Müllerstraße einzubringen und zu vernetzen. Die vorhandenen Netzwerke können auch für Veranstaltungen wie den „Tag des guten Lebens“ genutzt werden. Projektbezogen erfolgt zusätzlich die Zusammenarbeit mit Anliegern und weiteren Akteuren wie der BI Brüsseler Kiez, aber auch jeweils betroffenen Anliegern, Anwohner*innen etc. unter Zuhilfenahme der bezirklichen Unterstützungsstrukturen wie z. B. dem Kinder- und Jugendbüro. Die entsprechenden Kontakte zu den o. g. Akteuren sind den Organisatoren des „Tag des guten Lebens“ bereits benannt worden. Außerdem unterstützt die Zeitung für das Aktive Zentrum und Sanierungsgebiet „ecke Müllerstraße“ die Vernetzungsarbeit im Kiez, wo bereits ein Artikel über den „Tag des guten Lebens“ erschien (Ausgabe 01/2019). Die Netzwerke haben bereits eigene Webseiten, auf die Seite muellerstrasse-aktiv.de kann ebenfalls auf Veranstaltungen und Aktivitäten hingewiesen werden.
Bis 2018 gab es darüber hinaus den Gebietsfonds mit dem Ziel kleinteilige Baumaßnahmen aber auch kleinere kulturelle Veranstaltungen zu fördern. Derzeit stehen hier keine weiteren Fördermittel zur Verfügung.
Das Förderprogramm Aktive Zentren verfolgt ansonsten als Schwerpunkt die Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur Behebung der Funktionsschwäche des Zentrums. Dies sind gem. dem im BA beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) abgeschlossene Maßnahmen wie die Neugestaltung des Zeppelinplatzes, Maßnahmen zur Qualifizierung der sozialen und kulturellen Infrastruktur im Zentrum wie den Neubau der Schiller-Bibliothek, die Neubauten auf dem Abentuerspielplatz Telux oder die Sanierung des ATZE Musiktheaters. In den nächsten Jahren folgen weitere Projekte wie die Neugestaltung des Wedding Platzes oder die Begleitung des Umbaus der Müllerstraße und weiterer Baumaßnahmen im Nebenstraßennetzt, in dem auch der Brüsseler Kiez liegt.
Sofern im Brüsseler Kiez ein autofreier Tag geplant und umgesetzt werden soll, ist aufgrund des Eingriffes in den Verkehr zwingend das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) als zuständige Genehmigungsbehörde einzubeziehen. Das Stadtentwicklungsamt begrüßt die Ansätze zur Verkehrsberuhigung, kann jedoch aufgrund der Zuständigkeit des SGA keine Begleitung dieser Projektidee leisten.
Eine Unterstützung weiterer Strukturen, über die oben benannten hinaus, kann abgesehen von der Herstellung von Kontakten durch die zuständigen Bearbeiter*innen im Fachbereich Stadtplanung und auch durch den beauftragten Prozesssteuerer nicht erfolgen ohne die im Sinne des ISEK dargestellten Maßnahmen in der Umsetzung, zeitlich, inhaltlich und organisatorisch zu beeinträchtigen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 21.05.2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadrat Gothe |
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