Drucksache - 1646/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Der Fragesteller geht bei der Anfrage von folgendem Sachstand aus: Das Bezirksamt hat eine Genehmigung für Neubauten auf dem Grundstück Spenerstraße 4-5 erteilt. Der Anbau an das Bestandsgebäude Spenerstraße 5 hätte jedoch zur Folge, dass die dortigen Wohnungen in ihrer jetzigen Form vernichtet werden, was sowohl dem Zweckentfremdungsrecht, als auch dem Milieuschutz widerspricht.
Ich frage daher das Bezirksamt
1.Ist der in der Vorbemerkung dargestellte Sachstand zutreffend?
2.Wenn nein, wie stellt sich die Situation nach Auffassung des Bezirksamtes dar?
3.Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt einzuleiten, um ein Verfahren mit dem Eigentümer abstimmen, welches die Umsetzung der Neubauplanungen ohne Beeinträchtigung für die Bestandsgiebelwohnungen der Spenerstraße 5 gewährleistet?
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