Drucksache - 1614/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1614/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Das Hansaviertel in die städtebauliche Förderkulisse aufnehmen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1614/V)
1. Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Bemühungen des Bezirksamtes, des Bürgervereins Hansaviertel und weiterer Akteure in diesem Gebiet, das Hansaviertel in die städtebauliche Förderkulisse (Städtebaulicher Denkmalschutz) des Landes Berlin aufzunehmen. 2. Das BA wird ersucht, die Aufnahme des Hansaviertel in die städtebauliche Förderkulisse des Landes Berlin in den Beratungen mit der zuständigen Senatsverwaltung mit Nachdruck voranzutreiben.
Das Bezirksamt hat am 07.05.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt begrüßt die Unterstützung der BVV bei den Bemühungen, das Hansaviertel in die Förderkulisse der Städtebauförderung aufzunehmen. Um dies voranzutreiben hat das Bezirksamt im Jahr 2018 umfangreiche Untersuchungen des Gebietes durchführen lassen und die Ergebnisse der zuständigen Senatsverwaltung übermittelt. Da die zuständige Senatsverwaltung für das folgende Jahr 2020 berlinweit mehrere neue Fördergebiete festlegen wird, ist die Aufnahme des Hansaviertels einerseits eine fachliche und andererseits eine politische Entscheidung. Die Grundlage für die fachliche Entscheidung hat das Bezirksamt durch die Erstellung der Gutachten gelegt. Zur positiven Unterstützung der politischen Entscheidung ist das Bezirksamt, vertreten durch Bezirksstadtrat Gothe, im Austausch mit der Führung der zuständigen Senatsverwaltung. Die politische Entscheidung kann unterstützt werden, indem durch die weiteren politischen Gremien des Bezirks, durch Vereine und Initiativen sowie durch die Bürger*innen die Notwendigkeit der Aufnahme des Hansaviertels in die Städtebauförderung gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung zusätzlich verdeutlicht wird. Nach Kenntnis des Bezirksamtes wurde die Entscheidung bisher nicht getroffen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 07.05.2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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