Drucksache - 1611/V  

 
 
Betreff: Umsetzung des „Positionspapier der Spielplatzkommission im Bezirk Mitte zur Entwicklung von Spiel- und Bewegungsflächen“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann und die anderen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.01.2019 
26. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
23.01.2019 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses fürUmwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.12.2018
2. BE JHA vom 10.01.2019
3. BE UmNat vom 20.02.2019
5. Beschluss vom 21.02.2019
6. VzK SB vom 09.11.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 24.10.2023

Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1611/V

Mitte von Berlin


V

  1. Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Umsetzung des Positionspapiers der Spielplatzkommission im Bezirk Mitte zur Entwicklung von Spiel- und Bewegungsflächen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1611/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der Spielplatzkommission zur breiteren und zusätzlichen Nutzung von Spiel- und Bewegungsfchen zu prüfen, welche konkreten Rechtsvorschriften dem entgegenstehen und welche (z. B.: Spielplatzgesetz; DIN-Vorschriften) angepasst werden müssen, um die im Positionspapier vorgeschlagenen Vorstellungen auch vollumfänglich umsetzen zu können.

 

Das Bezirksamt hat am 24.10.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Neben den technischen und sonstigen Vorschriften, Regelwerken und Rundschreiben gem. ABAU Formular IV 405.HF (siehe Anhang) sind die folgenden Normen maßgeblich:

 

-          Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (KISpPIG BE)

-          DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb

-          DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

-          DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte

-          DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden

-          DIN EN 1177 Stoßmpfende Spielplatzböden

-          DIN EN 14974 Anlagen für Benutzer von Rollsportgeräten

-          DIN EN 15312 Frei zugängliche Multisportgeräte

-          DIN EN 15567 Sport- und Freizeitanlagen Seilgeräte

-          DIN EN 17210 - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt - Funktionale Anforderungen; Deutsche Fassung EN 17210:2021

-          DIN 17210 Europäische Norm zum barrierefreien Bauen

-          DIN EN 12572 nstliche Kletteranlagen, Teile 2-3

-          DIN EN 16899 Sport- und Freizeitanlagen Parkoureinrichtungen

-          DIN EN 16630 Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich

 

Die Ansätze des Positionspapiers der Spielplatzkommission aus 2018 finden bereits seit Jahren Eingang in die Spielplatz- und Freiflächenplanung.

Die genannten Normen werden in diesem Zusammenhang nicht als behindernd oder änderungsbedürftig eingeschätzt.

Vielmehr führen unzureichende Ressourcen bei den Unterhaltungsmitteln und begrenzte Flächenverfügbarkeit zu Abstrichen bei der Umsetzung.

A)    Rechtsgrundlage:

SGB VII, AG KJHG, BezVG §36

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der

BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.

Berlin, den 24.10.2023

Bezirksstadtrat Keller  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 
 

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