Drucksache - 1544/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, eine Kosten- Nutzen – Analyse der Auslagerung der Tätigkeiten der Elterngeldstelle an die IBB zu erstellen und mitzuteilen, für welchen Zeitraum diese Maßnahme weiter geplant ist und wie während der Bearbeitung von Elterngeldanträgen durch die IBB der Datenschutz gewährleistet wird.
Der BVV ist bis zum 30.06. 2019 zu berichten.
Begründung: Das Bezirksamt hat seit einigen Monaten die Tätigkeit der Elterngeldstelle an die IBB (Förderbank des Landes Berlin) übertragen, um den Stau bei der Bearbeitung der Elterngeldanträge abzubauen. Die Maßnahme hat Fortschritte gebracht, nach aktueller Mitteilung des BA (im Jugendhilfeausschuss vom 6. 9. 2018) betrug die Bearbeitungsdauer beim Start der Maßnahme 24, 6 Wochen, inzwischen 11 Wochen. Die Verkürzung der Bearbeitungsdauer wird ausdrücklich begrüßt. Sinnvoll ist allerdings eine Evaluation der Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf die höheren Kosten im Vergleich zum Nutzen. Auch ist sicherzustellen, inwieweit der Datenschutz sensibler (Einkommens-)daten der betroffenen Eltern sichergestellt ist. Schließlich ist von Interesse, wie lange die Maßnahme andauern soll, wann also damit zu rechnen ist, dass die eigentliche Elterngeldstelle wieder in der Lage ist, ihrer Aufgabe nachzukommen.
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