Drucksache - 1486/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1486/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Preisgerichtssitzung für BSO-Schulneubauten in Mitte unter Einbeziehung der Standortbetroffenen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1486/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den für die Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (BSO) zuständigen Senatsverwaltungen, und insbesondere gegenüber der für das Wettbewerbsverfahren verantwortlichen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dafür einzusetzen, die von den Schulneubauvorhaben Reinickendorfer Straße 60 und Adalbertstraße 53 betroffenen Einrichtungen in die Wettbewerbsentscheidungen einzubeziehen. Diesbezüglich soll - zwei Vertreter/innen des Schulumweltzentrums Mitte (Leitung Schul-Umwelt-Zentrum und Standortleiterin/Gärtnerin Seestraße) die Teilnahme als beratendes Mitglied an der Preisgerichtssitzung für den Schulneubau Reinickendorfer Straße 60 und - je einem/r Vertreter/in der Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt und des Vereins TC Mitte die Teilnahme als beratende Mitglieder an der Preisgerichtssitzung für den Schulneubau Adalbertstraße 50 ermöglicht werden.
Das Bezirksamt hat am 22.01.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat sich mit einem Schreiben vom 16.11.2018 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gewandt (s. Anlage 1), welches mit Schreiben vom 23.11.2018 beantwortet wurde (s. Anlage 2). Die darin genannten Personen sind als Gäste vorgesehen, sollen aber im Rahmen der Preisgerichtssitzung die Möglichkeit haben, Anmerkungen zu ihren Belangen zu machen. Die genannten Personen sind auf der Preisgerichtssitzung anwesend gewesen und hatten die Möglichkeit, sich einzubringen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 22.01.2019
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