Drucksache - 1474/V  

 
 
Betreff: Beim ehemaligen Diesterweg-Gymnasium nicht einfach alles zurück auf Anfang
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 09.10.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor einer Entscheidung über die weiteren Planungen zur Entwicklung eines neuen Schulstandortes am Standort des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums die Bezirksverordnetenversammlung Mitte (BVV) einzubeziehen und ein diesbezügliches Votum einzuholen. Hierzu sind der BVV alle zur Entscheidungsfindung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren sind vor einer Entscheidung des Bezirksamtes und/oder der BVV mindestens folgende Verfahrensschritte umzusetzen:

- Einholung einer Stellungnahme  des Quartiersrates Brunnenviertel zu den aktuell

 bestehenden Planungsvorstellungen des Bezirksamtes

- Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes zur Nutzung des Grundstücks gemeinsam               mit Akteuren aus dem Quartier und pswedding und in Abstimmung mit dem Senat,               dass neben einem möglichen neuen Schulstandort auf dem Grundstück weiterhin               preisgünstigen Wohnraum in enger Verflechtung mit öffentlichen, kulturellen und               sozialen Angeboten ermöglicht.

- Im Rahmen mindestens einer öffentlichen Bürgerversammlung werden die neuen               Planungen vorgestellt und mit den Bürger*innen diskutiert;

 

 

Begründung:

Seit vielen Jahren unterstützt die BVV das Projekt der Planungsgruppe pswedding. pswedding hat seither viel Herzblut, Zeit, Arbeitskraft und Geld in das Projekt gesteckt.

Das Bezirksamt hat auf Anregung der BVV am 11.02.2014 (vergl. VzK DS 1313/IV) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan III-18-1-1B gefasst. Darin heißt es zu Anlass und Erfordernis der Aufstellung u. a.: Der Bebauungsplanentwurf III-18-1-1B beinhaltet eine Neuordnung auf dem nunmehr zum großen Teil ungenutzten Grundstück. Es soll die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Wohnnutzung mit möglichen sozialen und kulturellen Projekten geschaffen werden. Derzeit wird das Vorhaben einer nichtgewinnorientierten Entwicklungsgesellschaft, das die Herstellung preisgünstigen Wohnraums in enger Verflechtung mit öffentlichen, kulturellen und sozialen Angeboten beinhaltet, favorisiert. Seit Anfang 2013 wurde in zahlreichen Präsentationen dieses Vorhaben den

Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung, der Bezirksverwaltung, den politischen Gremien

und sonstigen Betroffenen ausführlich vorgestellt. Die Projektidee wird nach Aussagen der

Beteiligten grundsätzlich befürwortet und soll in der weiteren Realisierung durch die zuständige

Fachverwaltung begleitet und unterstützt werden. Ziel ist, ein gemeinnütziges und

multifunktionales Nachbarschaftsprojekt im Brunnenviertel zu etablieren, das den baulichen

Bestand des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums zur Grundlage nimmt, ihn modifiziert und

weiter entwickelt. Es verbindet die Herstellung bezahlbaren Wohnraums mit öffentlichen,

kulturellen und sozialen Angeboten. Die geplanten Maßnahmen umfassen folgende Projektziele:

-  Erhalt, Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Schulgebäudes, Erhalt und Sanierung

der Sporthalle.

-  Initiierung sozialer und kultureller Nutzungen im EG Schule und Bau einer Kita für ca. 100

Kinder.

-  Schaffung von ca. 280 Wohneinheiten kostengünstigen Wohnraums im 1. und 2. OG

Schule und auf drei Baufeldern für Wohnungsneubauten.

-  Mietstaffelung nach sozialen Gesichtspunkten und Durchführung des Vorhabens als Non-Profit Projekt

Aktuell ist lediglich die Planung zum Erhalt der Sporthalle obsulet.Scheinbar vom Himmel gefallene Zahlen zu Schulplatzbedarfen in Mitte sollen nun dazu führen, dass alle diese Planungen kurzfristig Null-und nichtig sind und pswedding in die Wüste geschickt wird, da auf dem Grundstück ein Schulbaustandort umgesetzt werden soll.

Vor dem Hintergrund, dass jahrelang die ursprünglichen Planungen, die Grundlage für den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan III-18-1-1B waren, propagiert wurden, ist in keiner Weise öffentlich und politisch eine kurzfristige Entscheidung zur kompletten Planungsänderung nachvollzieh- und vermittelbar. Daher sollen erst die im Antrag formulierten Voraussetzungen geschaffen werden, um eine halbwegs verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können.

 

 
 

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