Drucksache - 1415/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1415/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Potentiale für Soziales Infrastrukturkonzept erweitern Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.11.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1415/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, in den Katalog der Potentialflächen (vgl. Seite 127 des Sozialen Infrastrukturkonzeptes -Anlage 1 sowie Anlage 2 der VzK zur Drs. 743/V) nach jeweiliger Prüfung diejenigen Grundstücke aus dem bezirklichen Fachvermögen mit aufzunehmen, deren derzeitige zulässige Geschossflächenzahl GFZ) insoweit nicht ausgenutzt ist, als das zusätzliche Gebäudeflächen von über 200 qm durch Anbau oder Aufstockung zu erzielen sind. Vorrangig sollen die Bezirksregionen untersucht werden, in denen der Bedarf an sozialer Infrastruktur (insbesondere Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen) nach derzeitiger Prognose bis 2030 am wenigsten gedeckt ist und die unter Kinder und Jugendlichen die höchsten Grundsicherungsquoten aufweisen.
Ein erster Überblick im Rahmen eines Tabellenkalkulationsprogrammes wird bis zum 31.12.2018 erbeten.
Das Bezirksamt hat am 19.02.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Bei den im bezirklichen sozialen und grünen Infrastrukturkonzept (SIKo) dargestellten Potentialflächen (Steckbriefe) handelt es sich um WoFIS und CLiB Flächen und sonstige Flächen, die in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt durch eine Grobsichtung der benannten WoFIS Flächen und der Flächen, die im Rahmen der Clusterung der Liegenschaften im Land Berlin durch die BIM erfasst wurden, ausgewählt wurden. Die Auswahl der verfügbaren landeseigenen Flächenstandorte erfolgte aufgrund ihrer Flächengröße, ihrer Lage und ihrer Eignung als Potenzial für eine Standortentwicklung. Eine Betrachtung aller möglichen Potentiale war bei der Erarbeitung des SIKo nicht möglich.
Der in der Drucksache erbetene erste Überblick im Rahmen eines Tabellenkalkulationsprogrammes bis zum 31.12.2018 konnte nicht erstellt werden. Durch das Stadtplanungsamt wurden in einem ersten Schritt insgesamt 520 Grundstücke, auf denen sich Einrichtungen der sozialen Infrastruktur befinden, ermittelt. Ausgeschlossen wurden die Grundstücke, auf denen sich Sportanlagen befinden und deren planungsrechtlich zulässige Ausnutzung unterschritten ist. Eine genauere Betrachtung der einzelnen Grundstücke und deren Prüfung (planungsrechtliche Zulässigkeit einer Erweiterung) erfordert weitere Kapazitäten im Bereich Stadtplanung.
Die Betrachtung von weiteren bezirklichen Potentialflächen erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse des SIKo in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Fachämtern, durch die vom Bezirksamt beschlossene (Bezirksamtsvorlage Nr. 148, 26.09.2017) Rahmenkoordination. Die zentrale Aufgabe der Rahmenkoordination ist die regelmäßige und ämterübergreifende Abstimmung und Entscheidungsvorbereitung im Rahmen der aktuell und zukünftig anstehenden Bewältigung der Bedarfsdeckung der sozialen und grünen Infrastruktur. Eine für alle 520 Grundstücke vorzeitige und zusätzliche Sichtung, planunrechtliche Bewertung und Projizierung möglicher Kapazitätserweiterungsflächen ist sehr aufwendig, erscheint aufgrund der anstehenden Fortschreibung nicht zielführend und kann aufgrund begrenzter personeller Ressourcen derzeit nicht durchgeführt werden.
Unter Bezugnahme der ab dem II. Quartal 2019 angekündigten neu vorliegenden Bevölkerungsprognose für Berlin werden die Bedarfe in den einzelnen Bezirksregionen fortgeschrieben und Potentialflächen für die Deckung der Bedarfe an sozialer Infrastruktur in allen Bezirksregionen neu untersucht. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Sichtung und Prüfung derjenigen Grundstücke aus dem bezirklichen Fachvermögen die untergenutzt sind und sich für eine Kapazitätserweiterung eignen könnten. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden dann zeitnah mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt und weitere Verfahren festgelegt.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG A) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 19.02.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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