Drucksache - 1368/V  

 
 
Betreff: Offene Mieterberatungen im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Lehmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA Grüne vom 11.09.2018
2. Beantw. GA vom 20.09.2018

Hierzu vorab aus der Mitteilung zur Kenntnisnahme, Abgeordnetenhaus von Berlin, DS 18/0962 zu „ Beratung und Schutz für Mieterinnen und Mieter in Berlin verbessern“: „Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 15. Februar 2018 mit den zwölf Bezirksämtern von Berlin jeweils ein „ndnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 2021“ vereinbart. Zur Verbesserung der Mieterberatung wurde mit allen Bezirksämtern von Berlin gleichlautend Folgendes vereinbart:“

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ab wann hat das Bezirksamt Mitte die offene Mieterberatung eingerichtet und/oder vorhandene Beratungen weitergeführt?
  2. In welcher Form (Stundenanzahl, Beratungsinhalte, finanzielle Stundensätze), wo und durch wen erfolgt die Beratung, bzw. soll die Beratung ab wann erfolgen und welche Laufzeit haben die Verträge mit beauftragten Dienstleistern, bzw. sollen die Verträge mit diesen haben?
  3. Hat das Bezirksamt Mitte der Senatsverwaltung eine Kontaktperson benannt, die zur Auskunft über die Einrichtung und den laufenden Betrieb der Mieterberatung in der Lage ist?
  4. Sind die hierzu notwendigen Mittel für die Mieterberatungen im Umfang von 100.000 € im Kapitel 1240 Titel 54010 Dienstleistungen auf den entsprechenden Unterkonten des Bezirks ausgewiesen und werden diese zweckbestimmt verwendet?

 

Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: „Wir haben seit 2002 eine Mieterberatung für sogenannte einkommensschwache Personen im Bezirk, im geringen Umfang von 2 Stunden an zwei Bürgeramtsstandorten. Die führen wir seit dem auch durch. Jetzt ist es aber gewollt, und das ist ja auch der Hintergrund der Frage, dass wir mit den Kooperationsvereinbarungen, die die Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Wohnen mit allen Bezirken geschlossen hat, wir Mieterberatungen in viel größerem Umfang einführen. Jeder Bezirk hat 100.000 € zur Verfügung gestellt bekommen. Die sollen wir dafür verwenden. Wir hatten ja bereits im Ausschuss darüber gesprochen, wann jetzt diese Mieterberatung kommt, auch wenn es dauert. Ich möchte nochmal daran erinnern, dass wir Startschwierigkeiten hatten, weil die Rechtsämter vieler Bezirke Bauchschmerzen dabei hatten, dass die Bezirke in eine Mieterberatung einsteigen, die nicht mehr nur für sog. einkommensschwache Personen da ist, sondern im Grunde, so wie die Kooperationsvereinbarungen es möchten, eine offene Mieterberatung ist. Da auch unser Bezirksamt diese Bedenken teilte, die sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz ergeben, erschien es den meisten Bezirken, so auch uns sowie der Senatsverwaltung, sinnvoll, diese Bedenken auszuräumen. Im Ergebnis hat man sich darauf verständigt, dass man im Interesse der Mieterinnen und Mieter einer Stadt nicht nur den Wunsch, sondern auch die Vereinbarung mit der Senatsverwaltung umsetzen will. Es hat allerdings erst Mitte des Jahres nochmal einen Startschuss gegeben, sich inhaltlich auf den Weg zu machen. Die Rechtsämter haben empfohlen, so auch unser Rechtsamt, in jedem Fall ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten, um Dienstleistende für diese Mieterberatung zu gewinnen. Wir haben das auch gemacht, wir wollten keine aufwändige Ausschreibung machen, sondern haben den Mieterverein und die beiden anderen Mieterorganisationen, die sich auch am Mietspiegel beteiligen, aufgefordert, Angebote abzugeben, für den Umfang den wir leisten wollen. Das bedeutet, diese 100.000,- € entsprechen ungefähr 30 Stunden in der Woche. Wir haben zudem festgelegt, dass wir das nicht nur an einer Stelle im Bezirk haben wollen, sondern, wenn wir so einen großen zeitlichen Umfang zur Verfügung haben, wir in verschiedenen Sozialräumen vertreten sein wollen, in Stadtteilzentren. Wir haben das zur Bedingung gemacht, dort vertreten zu sein. Das war dann ein etwas schwergängiges Verfahren,. weil wir eine sehr unbefriedigende Antwort bekamen. Der Mieterverein hat uns 6 Stunden in der Woche angeboten. Das ist nicht das, was wir damit leisten sollten. Er hat aber auch gesagt, er sieht im Grunde genommen, das hat uns ein bisschen erstaunt, keinen größeren Bedarf. Das war jetzt das einzige Angebot, das uns vorlag. Der jetzige Stand ist, wir nehmen dieses Angebot an, um erstmal starten zu können. Das setzen wir auf diese 2 Stunden, die wir die ganze Zeit mit einem Wechsel des Anbieters fortgeführt haben. Wir haben den Anbieter gewechselt, weil bei dem vorherigen Anbieter der Mensch, der beraten hat, verstorben ist. Jetzt macht es die ASUM GmbH. Wir werden ab November den Mieterverein für 6 Stunden starten. Da wir damit natürlich nicht diese 100.000,- € verausgaben, müssen wir dann in Absprache mit der Senatsverwaltung, aber auch mit den anderen Bezirken, klären, ob sie ähnliche Erfahrungen machen, und was wir tun können, um eine gute offene Mieterberatung zu gewährleisten. Eine, bei der wir auch gewährleisten, dass es Dienstleister sind, die Beratungserfahrung haben und die die Mieterinnen und Mieter auch nicht abzocken. Wir wollten hier kein Geschäftsfeld eröffnen, in dem keine seriöse Mieter*innenberatung stattfindet. Deshalb haben wir uns auch an den drei Vereinen, bzw. Vereinigungen orientiert. Die Ansprechperson ist der Leiter des Amtes für Bürgerdienste, Herr Rinner. Natürlich verwenden wir die Mittel zweckbestimmt, deshalb müssen wir auch klären, was wir mit den Mitteln machen, die wir nicht verausgaben können. So ist der Stand.“

 

 
 

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