Drucksache - 1210/V  

 
 
Betreff: Versuchstrecke Tempo30-Anordnung der Leipziger Straße verlängern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag Grüne vom 17.04.2018
2. Beschluss vom 19.04.2018
3. VzK SB vom 10.12.2019
4. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  20.11.2019

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1210/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Versuchsstrecke Tempo 30-Anordnung der Leipziger Straße verlängern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1210/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen (SenUVK) dafür einzusetzen, die geplante, versuchsweise Anordnung von Tempo30 auf der Leipziger Straße im Osten bis zum Spittelmarkt auszudehnen.

 

Das Bezirksamt hat am 26.11.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Leipziger Straße liegt im übergeordneten Straßennetz und liegt somit im Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Im Rahmen der Testphase zum Luftreinhalteplan wurde für die Leipziger Straße versuchsweise Tempo 30 angeordnet. Bei einer Verlängerung der „Tempo 30-Zone“ in der Leipziger Straße wären die Auswirkungen auf die Versuchsanordnung und die Ergebnisse des Luftreinhalteplanes von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK) zu berücksichtigen.

Das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), die Temporeduzierung dauerhaft anzuordnen, wurde vom seinerzeit zuständigen Ordnungsamt an den zuständigen Staatssekretär weitergeleitet. Ein Rücklauf war nicht zu verzeichnen.

Die Senatsverwaltungen verweisen angesichts der Vielzahl an Fragestellungen der BVV regelmäßig auf ihre verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben.

Mit der als Anlage beigefügten E-Mail vom 17.10.2019 teilt die SenUVK mit, dass bei Fragestellungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung liegen, grundsätzlich keine Beantwortung von Anfragen einzelner Bezirksverordneter oder Bürgeranfragen durch die SenUVK an das Bezirksamt erfolgen kann.

Es wird mit Bezug auf Art. 72 Absatz 1 der Verfassung von Berlin (VvB) darauf verwiesen, dass ansonsten der Grundsatz der transparenten und nachvollziehbaren Aufgabenerfüllung der beiden Berliner Verwaltungsebenen durchbrochen wäre.

Die Senatsverwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Datenbank des Abgeordnetenhauses, in der alle schriftlichen Anfragen und Antworten leicht recherchierbar wäre, und die eigene Webseite.

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der BVV nachgekommen. Mit Verweis auf die Ausführungen der SenUVK ist eine weitergehende Beantwortung jedoch nicht möglich.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 26.11.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadträtin Weißler

 

 
 

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