Drucksache - 1025/V  

 
 
Betreff: Mieterberatung für Bewohner*innen von verkauften Häusern in den Milieuschutzgebieten in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Mayer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE; Neugebauer, Schneider, F.Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE, Grüne, Piraten vom 13.02.2018
2. Beschluss vom 22.02.2018
3. VzK SB vom 22.02.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1025/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Mieterberatung für Bewohner*innen von verkauften Häusern in den Milieuschutzgebieten in Mitte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1025/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

für die Mieter*innen der Häuser in den Milieuschutzgebieten, bei denen das Bezirksamt kein Vorkaufsrecht wahrgenommen hat, über die Mieterberatung Mieterversammlungen durchführen zu lassen.

Die Mieter*innen sollen dabei insbesondere informiert werden:

- über die Mieterrechte im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks,

- über die Mieterrechte im Zusammenhang mit der Umwandlungen in Eigentumswohnungen,

- über die Mieterrechte bei Modernisierung in Verbindung mit den diesbezüglichen Regelungen des Milieuschutzrechtes (z. B.: Genehmigungsvorbehalt, gebietsspezifische Mietspiegel).

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.02.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Aus dem alleinigen Verkauf eines Grundstückes ergeben sich für die betroffenen Mieter*innen keine unmittelbaren Veränderungen und somit auch keine Erforderlichkeit einer zusätzlichen Beratung. Dennoch steht es allen Mieter*innen innerhalb der sozialen Erhaltungsgebiete des Bezirks frei, sich zu den Sprechzeiten an die Mieterberatung zu wenden und sich beraten zu lassen.

 

Für die bestehenden Milieuschutzgebiete sind dies derzeit folgende Mieterberatungen:

 

Sprechzeiten für die Gebiete Leopoldplatz, Seestraße & Sparrplatz

Vor-Ort-Büro Triftstraße 2, 13353 Berlin

Montag 10:00-12:00 Uhr und Donnerstag 16:00-18:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Beratungszeiten: (030) 44 33 81 0

 

Sprechzeiten für die Gebiete Birkenstraße & Waldstraße

Stadtteilladen Krefelder Str. 1a, 10555 Berlin

Montag 16:00-18:00 Uhr und Donnerstag 10:00-12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Beratungszeiten: (030) 44 33 81 0

 

Sprechzeiten für die Gebiete Humboldthain Nord-West, Reinickendorfer Straße, Kattegatstraße & Soldiner Straße
QM-Büro Pankstraße, Prinz-Eugen-Straße 1, 13347 Berlin: Mittwoch 10:00-12:00 Uhr
QM-Büro Soldiner Straße, Koloniestraße 129, 13359 Berlin: Donnerstag 16:00-18:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Beratungszeiten: (030) 49 90 84 40

 

Thomasiusstraße & Tiergarten-Süd
Die Mieterberatung steht ab dem Frühjahr 2019 zur Verfügung.

 

Darüber hinaus werden die Mieter*innen der betroffenen Grundstücke bei jedem Prüfvorgang durch ein Anschreiben darüber informiert, dass eine Prüfung zur Ausübung des Vorkaufsrechtes durchgeführt wird. Dabei kündigt die Mieterberatung einen konkreten Besichtigungstermin des Grundstückes an, bei dem die Mieter*innen direkt mit der Mieterberatung ins Gespräch kommen können. Zudem werden die Mieter*innen auch nach Abschluss der Prüfung über die Ergebnisse informiert.

 

Eine allgemeine Verpflichtung zur Durchführung einer Mieterversammlung bei jedem Verkauf eines Grundstücks führt demgegenüber zu einer Überbelastung der Mieterberatung und wird daher nicht als zielführend angesehen. Daher hält das Bezirksamt weiter daran fest, Mieterversammlungen entsprechend der jeweiligen Sachlage nur nach Erforderlichkeit durchzuführen und sieht davon ab, dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung in diesem Fall nachzukommen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 19.02.2019

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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