Drucksache - 0692/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0692/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Nisthilfen bei Neubau und Sanierung Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0692/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen trotz fehlender Verankerung in der Bauordnung Berlins darauf zu achten, dass für Mauersegler, Schwalben und Spatzen, in Absprache mit dem BUND und dem Auftraggeber, nach Möglichkeit Nisthilfen an den Gebäuden angebracht werden.
Das Bezirksamt hat am 16 .04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Bau- und Wohnungsaufsicht wird künftig mit der Eingangsbestätigung ein Merkblatt versenden, das auf die Problematik eingeht (Muster in der Anlage).
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Freistellungsverfahren, die ca. 35% der Verfahren ausmachen, weder Eingangsbestätigungen noch Mitteilungen erforderlich sind. In diesen Fällen wird das Merkblatt nur bei einer von Antragsteller gewählten Bauberatung ausgehändigt.
Mit Datum vom 28.11.2018 teilte Sen UVK Nachstehendes mit: „Ihr Vorschlag, umweltrechtliche Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, dass Behörden bei Bauvorhaben verpflichtende Vorgaben machen können z.B. zur Schaffung von Lebensstätten für Vogel- und Fledermausarten an Gebäuden, wird von der obersten Naturschutzbehörde begrüßt. Es ist definitiv unser Ziel, dass zukünftig in Berlin solche Möglichkeiten für die Naturschutzbehörden bestehen sollen. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass nicht alle handelnden Personen und betroffenen Bereichen von diesem Ansatz sofort überzeugt und begeistert sind. Deshalb muss ein solches Projekt gut geplant und mit Augenmaß betrieben werden. Seien sie versichert: Es steht weiterhin auf unserer „To-Do-Liste“ ganz weit oben, und ich hoffe sehr, dass wir im kommenden Jahr mit entsprechenden Kapazitäten hier bei uns und für das Thema offenen Ansprechpartnern bei den für das Bauen in Berlin zuständigen Bereichen ein großes Stück weiterkommen können.“
Die erst genannte Verfahrensweise wird mit Schaffung neuen Rechts eingestellt.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
b.Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine Berlin, den 16.04.2019
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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