Drucksache - 0591/V  

 
 
Betreff: Leerstand zu Wohnraum – Umnutzung des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums endlich starten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mayer, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 11.07.2017
2. Austauschblatt DIE LINKE, Grüne vom 18.07.2017
3. Beschluss vom 20.07.2017
4. VzK vom 27.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.11.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0591/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Leerstand zu Wohnraum – Umnutzung des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums endlich starten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0591/V):

Das Bezirksamt wird ersucht:

sämtliche dem Bezirksamt zur Verfügung stehende Mittel auszuschöpfen, um das geplantem Bauvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums endlich umzusetzen. Das von pswedding initiierte und der degewo AG aufgegriffene Vorhaben zur Schaffung leistbaren Wohnraums und Räumen für sozio-kulturelle Nutzungen soll als kooperatives Modell zügig vorangetrieben werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die degewo die Bedingungen der Sachwerteinbringung durch das Land Berlin an das Projekt von pswedding überträgt, so dass die Erstellung von mietpreisgebundenem Wohnraum und das soziokulturelle Zentrum wie geplant gewährleistet werden können.

Der Bezirk soll gegenüber dem Senat deutlich machen, dass dieses Wohnungsbauvorhaben eines mit besonderer Dringlichkeit und hoher Symbolwirkung ist. Mögliche Hemmschwellen sind schnellstmöglich zu identifizieren und auszuräumen. Das Bestandsgebäude ist vor dem Hintergrund des baukulturellen Wertes zu erhalten.

Das Bezirksamt hat am         21.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

Der Bezirk hat zu dem Entwurf des Einbringungsvertrages seine zustimmende Stellungnahme fristgerecht abgegeben und alle erforderlichen Zuarbeiten geleistet, ist aber weiter nicht in das Verfahren des Einbringungsvertrages eingebunden bzw. kein Verfahrensführer. Solange dieser Vertrag nicht unterschrieben ist kann es keinen Nutzen – Lastenwechsel des Grundstückes geben und somit auch keinen Beginn der Umsetzung des geplanten Vorhabens.

Der Bezirk nimmt jede Gelegenheit wahr, um auf die Dringlichkeit einer zügigen Umsetzung und somit der Schaffung von Wohnraum gegenüber der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen hinzuweisen.

A)       Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG


B)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 21.11.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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