Drucksache - 0553/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900 Schul- und Sportamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0553/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Kinderbad Monbijou offenhalten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0553/V)
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich umgehend gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung und den Berliner Bäderbetrieben dafür einzusetzen, dass das Kinderbad Monbijoupark wieder täglich bis zum geplanten Saisonende 2017 geöffnet wird. Begründung: Aktuell soll das Kinderbad im Monbijoupark aus finanziellen Gründen bzw. wegen eines angeblichen Personalmangels lediglich Freitag-Sonntag geöffnet werden. Dies ist vollkommen indiskutabel, weil: - Kinder-Sommer - 30 Grad.“
Das Bezirksamt hat am 22.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt Mitte hat sich mit den Berliner Bäderbetrieben in Verbindung gesetzt mit dem Ergebnis: Aufgrund der langjährigen Betriebserfahrung, die eine Nachfrage des Kinderbades Monbijou vor allem an Wochenenden gezeigt hat, haben die Bäder-Betriebe die Öffnungszeiten des Kindersommerbads Monbijou in diesem Jahr anders geplant als bisher. Das Bad hatte in den Pfingstferien und wird in den Sommerferien täglich geöffnet. Am letzten Tag der Saison, dem 03. September 2017, wird es ein großes Kinderfest zum Sommerabschluss im Bad geben.
In den Wochen, in denen in Berlin Schulzeit ist, wird das Bad von Freitag bis Sonntag geöffnet, also an den Tagen in der Woche, in denen die stärkste Nachfrage herrscht.
Nach dem derzeitigen Verlauf des Sommers gab es nur sehr wenige Tage mit 30 Grad, an denen das Kinderbad Monbijou nachgefragt war. Stattdessen haben die Bäder-Betriebe auf das regnerische Wetter reagiert und statt des Kinderbades die Schwimmhalle Fischerinsel geöffnet.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 22.08.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBe
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