Drucksache - 0424/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0424/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Prüfung der Umsetzungen von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0424/V): Das Bezirksamt wird ersucht, ein kontinuierliches Controllingsystem zur systematischen und formalen Überprüfung der Umsetzung von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen mit Termin- und Berichtsmanagement einzuführen. Bei der Umsetzung sollen die bestehenden Erfahrungen anderer Berliner Bezirke und die Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen genutzt werden
Das Bezirksamt hat am 13 .03.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Für alle im Rahmen von Bebauungsplanverfahren geschlossenen Verträge soll in den Bezirksverwaltungen und in der Hauptverwaltung ein einheitliches IT-gestütztes Controlling- und Reportingsystem aufgebaut werden. Die Wohnungsbauleitstelle führt aktuell eine Ausschreibung zur Entwicklung einer entsprechenden Software durch, um das Verwalten und Überwachen der in den Verträgen festgeschriebenen Verpflichtungen sowie Fristen stadtweit zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Die Software soll in 2018 entwickelt werden und anschließend der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Die Bedeutung des Vertragscontrollings besteht vor allem darin, dass bei nicht eingehaltenen Vertragsverpflichtungen Einnahmeverluste entstehen können bzw. das Land Berlin für die Kosten aufkommen muss, sich die Umsetzung von Projekten verzögert und vereinbarte Qualitätsziele nicht umgesetzt werden. Die Komplexität und der Umfang der wahrzunehmenden Aufgaben werden zu personal- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen führen. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Ja, in derzeit nicht zu beziffernden Höhe können bei nicht eingehaltenen Vertragsverpflichtungen Einnahmeverluste entstehen und das Land Berlin muss für die Kosten aufkommen.
Ja, die Komplexität und der Umfang der wahrzunehmenden Aufgaben werden voraussichtlich zu Personalmehrbedarfen in der technsichen Sachbearbeitung im Stadtentwicklungsamt führen, welcher nicht aus eigenen Personalressourcen bereitgestellt werden kann. Der Umfang ist derzeit noch nicht zu benennen und wäre zur nächsten Haushaltsplanung 2020/2021 als Personalmehrbedarf anzumelden . Berlin, den 13 03.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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