Drucksache - 0415/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0415/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Neue Bauvorhaben transparent machen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0415/V): Das Bezirksamt wird ersucht, auf der eigenen Internetseite alle ab dem Jahr 2017 beantragte Neubauvorhaben ab 750 m² sowie Dachgeschossausbauten mit Fahrstuhlein/anbau zu veröffentlichen. Die Darstellung sollen folgende Informationen bei Bauvorhaben in tabellarischer Form umfassen: Anschrift des Bauvorhabens / wo soll gebaut werden? Kurzbeschreibung des Bauvorhabens / was soll gebaut werden? Planungsrechtlicher Status / auf welcher Grundlage soll gebaut werden? Hinweise zu Befreiungen und Überschreitungen der planungsrechtlichen Kennziffern bestehende Bauvorbescheide / was wurde wann beschieden? Bauantrag / -genehmigung / was wurde wann beschieden? Standpunkt und Hinweise des Bezirksamtes Das Bauvorhaben ist nach seiner Fertigstellung aus der Liste zu entfernen. Das Bezirksamt hat am 05.09.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Zum Aufbau einer Liste, die die gewünschten Daten enthält, gibt es im Stadtentwicklungsamt weder existierende Datensammlungen noch gibt es ein passendes Statistiktool zur Auswertung des eBG (elektronisches Baugenehmigungsverfahren). Um die Liste erstellen zu können, müssten entweder alle Vorgänge des Jahres 2017 gezogen (teilweise im Archiv) und ausgewertet werden oder es müsste versucht werden, verschiedene Suchkriterien im eBG zu entwickeln, um alle aufzulistenden Daten zusammen zu suchen. Letzteres ist sicher schneller, birgt aber die Gefahr der Unvollständigkeit. Ist die Erarbeitung der Liste für 2017 bereits aufwendig, so macht eine ständige Aktualisierung einer solchen Vorhabenliste richtig Arbeit und ist fehleranfällig bzw. kann nicht zu jeder Zeit tagesaktuell sein.
Resümierend ist die zusätzliche Aufgabe mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 LHO nicht vereinbar. So soll die Ausrichtung jeglichen Verwaltungshandelns nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die bestmögliche Nutzung von Ressourcen bewirken. Damit gehört zur Beachtung dieser Grundsätze auch die Prüfung, ob eine Aufgabe durchgeführt werden muss. Es ist darüber hinaus die günstigste Relation zwischen verfolgtem Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben. Die einzusetzenden Mittel sind auf den unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken (vgl. AV Nr. 1 zu § 7 LHO).
Dazu ist zunächst festzustellen, dass die Aufgabe nicht durchgeführt werden muss. Die Veröffentlichung der Neubauvorhaben ist rechtlich grundsätzlich zwar möglich. Es besteht aber keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die Zweck-Mittel-Relation gewahrt ist. Der Zweck der Veröffentlichung ist, die Bürgerschaft unabhängig von einem Antrag/Anfrage über das Internet zu Bauvorhaben in ihren Kiezen zu informieren. Die Erstellung sowie die laufende Pflege der Liste binden jedoch zusätzlich Arbeitsressourcen, die dann z. B. für die Bearbeitung von Pflichtaufgaben nicht mehr zur Verfügung stehen.
Der Informationszugang interessierter Bürgerinnen und Bürger ist allerdings bereits jetzt gewährleistet, da sie (wenn auch lediglich auf Anfrage) die Möglichkeit haben, jederzeit Auskünfte zu Bauvorhaben zu erhalten. Die Bürgerbeteiligung ist zudem auch in den Leitlinien Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte verankert. Darüber hinaus werden die betroffenen Nachbarn bzw. die Öffentlichkeit nach § 70 BauO Bln im Baugenehmigungsverfahren beteiligt und damit auch über Bauvorhaben auf benachbarten Grundstücken informiert. Dies zeigt, dass die Informationen zu Bauvorhaben für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt zugänglich sind und auch Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung geschaffen wurden. Die Veröffentlichung würde zwar den Zugang zu diesen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Der dafür erforderliche Personaleinsatz ist jedoch, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht, nicht zu rechtfertigen.
Stattdessen wird vorgeschlagen, dass die Bauantragslisten, die im bewährten Rhythmus den Fraktionen der BVV übersandt werden, auf der Homepage der Bauaufsicht zur Einsicht eingestellt werden. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den Datum Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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