Drucksache - 0403/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.0403/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über City-Toiletten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0403/V): Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die im Bezirk Mitte vorhandenen barrierefreien City-Toiletten erhalten bleiben.Das Bezirksamt hat am Juli 2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlungdazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.„Die bestehenden Toilettenverträge zwischen Berliner Senat und der Wall AG werdenEnde 2018 enden. Das Auslaufen des Toilettenvertrages schafft den Moment, um die aktuelle Versorgungssituation mit öffentlichen Toiletten in den Berliner Bezirken neu zu bewerten. Als ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge soll die künftige Versorgung mit öffentlichen Toiletten nicht hinter den heute erreichten Standards zurückgehen.“ (Infoblatt-Konzept für die Bereitstellung öffentlicher Toilettenanlagen im Land Berlin, SenStadtUm). Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat das Projektteam zebralog mit der Erarbeitung einer Toilettenkonzeption beauftragt. Unter Leitung des Staatssekretärs Herrn Kirchner fanden bisher 3 Treffen statt, auf denen Ergebnisse der Prüfungen und Untersuchungen dargestellt wurden. An allen Treffen nahmen Vertreter* innen des Bezirksamtes teil und brachten die Bedarfe des Bezirkes ein. In der Veranstaltung am 03.05.2017 wurde durch Herrn Staatssekretär Kirchner ausgeführt, dass „das Standortnetz erweitert werden solle. Daher könnten neue Standorte gemeldet werden. Die Versorgung ab 2019 solle nicht nur gewährleistet, sondern sogar verbessert werden. Der Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragte haben in der Zuarbeit zum Toilettenkonzept neben Vorschlägen und Empfehlungen die Forderung formuliert, dass die aktuell vorhandenen Standorte barrierefreier City-Toiletten beizubehalten sind. In der Folgeveranstaltung am 29.06.2017 wurde diese Forderung bekräftigt. Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der Standorterhalt bestätigt.
Vgl. auch BVV DS 0215/V.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG 3 von 3
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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