Drucksache - 0380/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Frage 1: Kann die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungszeit eingehalten werden? wenn nein, welche Gründe liegen hierzu vor?
Frage 2: Ist der derzeitige Bearbeitungsstand rückständig?
Frage 3: Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Wohngeld bzw. WBS ?
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