Drucksache - 0369/V  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2016 zugelassenen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung Vorberatung
31.05.2017    6. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
05.07.2017    7. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Anlage
3. BE zurVzB vom 05.07.2017
4. Beschluss vom 20.07.2017

 

 

Beschluss

 

über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2016 zugelassenen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2016 geleisteten über- und außerplan-mäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

A)      Begründung:


Im Haushaltsjahr 2016 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der SE Personal und Finanzen zugelassen worden. Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden in 2016 nicht zugelassen.

Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirks-verordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen. 

 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, §37 Abs. 4 LHO
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabe-ermächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2016 um 14.047.786,26 €.

Sie werden vollständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur), Mehreinnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

 

 

 

(Berlin, den .März 2017

Bezirksbürgermeister von Dassel)

 

 

 

Erledigungsfrist: 18.10.2017

 

 
 

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