Drucksache - 0369/V
Beschluss
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
A) Begründung: Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirks-verordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen.
B) Rechtsgrundlage:
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabe-ermächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2016 um 14.047.786,26 €. Sie werden vollständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur), Mehreinnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.
(Berlin, den .März 2017 Bezirksbürgermeister von Dassel)
Erledigungsfrist: 18.10.2017
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