Drucksache - 0332/V  

 
 
Betreff: Genehmigungspraxis auf dem Alexanderplatz grundsätzlich neu ausrichten - Vielfalt auf dem Alex erlebbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Briest Kociolek Kurt und die übrigen Mitglieder der FraktionSchug, Sascha
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
19.04.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
24.04.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2017 
8. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
6. Beschluss vom 22.06.2017
7. VzK ZB vom 04.04.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin   25.03.2019

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  0332/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme -

Genehmigungspraxis auf dem Alexanderplatz grundsätzlich neu ausrichten – Vielfalt auf dem Alex erlebbar machen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0332/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, seine bisherige Genehmigungspraxis für Veran-staltungen auf dem Alexanderplatz (Bereich zwischen Fernsehturm, St. Marien-Kirche und rund um den Neptunbrunnen einerseits und Platz zwischen Kaufhof, Park Inn und Saturn andererseits) grundsätzlich neu auszurichten und dabei auch den Positiv-/Negativ-Katalog den Bedürfnissen von Anwohner*innen und Gewerbe-treibenden anzupassen (gemäß Wunsch der BVV in den Drucksachen 2366/IV und 2668/IV).

 

Folgende Oberziele sollen dabei Berücksichtigung finden:

 

  1. Der Alexanderplatz ist ein Platz für alle Bürger*innen und alle Altersgruppen. Möglichst verschiedene Veranstaltungen sollen daher möglichst verschiedene Zielgruppen ansprechen (Veranstaltungsmix)

 

  1. Die Freiflächen am Alexanderplatz sollen auch für sich erlebbar sein.

 

  1. Die Abstände zu den Straßenbahngleisen und umgebenden Gebäuden sind zu vergrößern.

 

Das Bezirksamt hat am 02.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zu 1.

Die Entscheidung der Straßenbaubehörde ist nicht ermessensfrei, ob und wem sie die Fläche für eine Veranstaltung überlässt. Gemäß § 11 Abs. 2 BerlStrG soll die Erlaubnis nach Absatz 1 in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann.

 

Für den Bereich des Alexanderplatzes gibt es bereits eine zeitliche Beschränkung. Der Platz darf an maximal 120 Tagen im Jahr, inklusive Auf- und Abbau, für Veranstaltungen genutzt werden.

Das Straßen- und Grünflächenamt bzw. die Straßenverkehrsbehörde entscheidet ausschließlich nach Eingang des Antrages - eine andere Auswahl nach inhaltlichen Kriterien wäre rechtlich nicht zulässig.

 

In den vergangenen Jahren fanden im Durchschnitt jährlich etwa 15 verschiedene Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz statt. Zu den regelmäßig wiederkehrenden und zeitlich länger angelegten Veranstaltungen zählten:

 

Berlin lacht

Afrika-Festival

Oster- und Weihnachtsmarkt

Weltspieltag

Vegan-Fest

Oktoberfest

 

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Formate, die ein breites Publikum unter-schiedlicher Altersgruppen ansprechen. Ergänzt werden diese um kürzere Veranstaltungen, die thematische Schwerpunkte (u.a. Sport, Ernährung, Jugend, Ehrenamt, Religion) haben.

 

Auch in 2019 wird eine abwechslungsreiche Mischung aus wiederkehrenden und kleineren Veranstaltungen erfolgen, darunter Jubiläums-Veranstaltungen (z.B. 100 Jahre Revolution, 30 Jahre Mauerfall) oder die Präsentation der Berliner Musikschulen.

 

 

Zu 2.

Damit die Freiflächen am Alexanderplatz auch für sich erlebbar sind, werden nur max. 120 Veranstaltungstage pro Jahr genehmigt, so dass ein ausreichender Zeitraum pro Jahr ohne Veranstaltungen verbleibt.

 

 

Während der Veranstaltungen sind Kompromisse zwischen der Erlebbarkeit des Platzes und den Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit der Veranstaltung und seiner Besucher*innen zu machen – wobei Sicherheitsaspekte stets Vorrang haben und niemals zur Disposition stehen.

 

Die Erlebbarkeit des Platzes soll durch den seit Februar 2019 für das Bezirksamt tätigen Alex-Manager neu konzipiert werden und sich dabei möglichst die Angebote der Anrainer zum Platz hin öffnen.

 

Eine kritische Diskussion des bestehenden Positiv/Negativ-Katalogs für den Alexanderplatz mit den Anliegern wird in Zusammenarbeit von SGA und Alex-Manager möglich werden.

 

 

Zu 3.

Jede erteilte Sondernutzungserlaubnis enthält in den jeweiligen Nebenbe-stimmungen, die von der BVG oder den Sicherheitsbehörden festgelegten Abstandsflächen (u.a. Abstände zu den Gleisanlagen der Tram, Anleiterflächen der Feuerwehr, Abstandsfläche zur „Alexwache“). Insofern bedarf es hierzu keiner weiteren Regelungen.

A)    Rechtsgrundlage:  

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den       02.04.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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