Drucksache - 0330/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0330/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Weiterentwicklung der kurz-, mittel- und langfristigen Umsetzung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0330/V)
1. Das Bezirksamt wird ersucht darzulegen, wie die mit der Anlage zum Schlussbericht der DS 2146/III benannten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen der einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes zur Umsetzung von Barrierefreiheit bisher umgesetzt worden sind. Sofern einzelne Maßnahmen, insb. jene, welche als kostenneutral eingestuft werden, bisher nicht umgesetzt wurden, werden die Abteilungen des Bezirksamtes gebeten, die Gründe für die bisher nicht erfolgte Umsetzung darzustellen.
2. Das Bezirksamt wird ersucht mitzuteilen, wie sich der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der genannten langfristigen Maßnahmen derzeit darstellt.
3. Sofern solche Maßnahmen bisher nicht umgesetzt wurden, bei welchen die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind, wird das Bezirksamt gebeten darzulegen, auf welchem Wege und ggf. in Zusammenarbeit mit welchen anderen Stellen die Maßnahmen wie umgesetzt werden sollen.
4. Die Abteilungen des Bezirksamtes werden gebeten darzustellen, ob und inwiefern die Handlungserfordernisse zur Umsetzung der Barrierefreiheit sich gegenüber der Mitteilung zur DS 2146/III verändert haben. Insbesondere sollen jene Abteilungen des Bezirksamtes, welche bisher keine Handlungserfordernisse in der DS 2146/III genannt haben, gehalten sein, sich hieran zu beteiligen. Das Ordnungsamt sowie das Wohnungsamt werden jeweils gebeten insb. Darzustellen, inwiefern diese Handlungserfordernisse z.B. Umsetzung der Barrierefreiheit im Bereich der Baustellenanlagen durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde bzw. bei der Versorgung von Bürgerinnen mit barrierefreiem Wohnraum sehen. Auf Anregungen des bezirklichen Behindertenbeirates soll hierbei eingegangen werden.
5. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern in der wheelmap (https://wheelmap.org) genannte öffentliche Orte im Bezirk barrierefrei umgestaltet werden können.
Das Bezirksamt hat am 13.11.18 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Ausführungen zu 1. bis 4. erfolgen auf Grund der zum Teil umfangreichen Zuarbeiten in komplexer Darstellung als Anlage.
Zu 5. Die https://wheelmap.org ist eine Webseite aus dem Bereich des Social Networking. Die Sozialhelden e.V. sind Träger dieses- über Berlin hinaus- bekannten Projektes, das seit 2010 besteht. Die Webseite richtet sich insbesondere an Rollstuhl-Nutzer_innen, die aufgefordert sind, ihre individuellen Eindrücke beim Besuch oder bei Nutzung von Einrichtungen, Geschäften, Behörden, Kultureinrichtungen, Gaststätten u.a. zu beschreiben. Es handelt sich um individuelle Hinweise von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die persönliches Erleben dokumentieren. Die Seite dient dem Erfahrungsaustausch. Eine Verallgemeinerung bzw. ein Abgleich mit DIN- Normen bzw. Mindestanforderungen erfolgt nicht. Die Einrichtungen sind nicht aufgefordert Rückmeldungen zu geben, eine Prüfung findet in der Regel nicht statt. Nutzungsänderungen, Betreiberwechsel o.a. werden nicht berücksichtigt Die von den Nutzern_innen benannten Barrieren befinden sich häufig im baulichen Bestand, Infos über Zugänglichkeiten oder Barrieren werden nach persönlicher Einschätzung, individuellem Anspruch und Erleben abgegeben. Die Behindertenbeauftragte weist mit einem Link auf ihrer Internetseite auf das Angebot hin. Im Behindertenbeirat und im Rahmen von Veranstaltungen der Volkshochschule informierten die Sozialhelden u.a. über die Webseite und weitere Projekte des Vereins. Die Webseite ist ein niedrigschwelliges Informations-Angebot, bietet Raum für Erfahrungsaustausch und gibt Anregungen, ist jedoch keine umfassende Grundlage für Verwaltungshandeln. Hinweise und Kritik von Menschen mit Behinderungen sind Bestandteile des Beschwerdemanagements des Bezirksamtes und an die Zentrale Beschwerdestelle des Ordnungsamtes oder direkt an die zuständigen Abteilungen zu richten.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 13.11.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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