Drucksache - 0330/V  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung der kurz-, mittel- und langfristigen Umsetzung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Briest Kociolek Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
11.04.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.03.2017
2. BE SozGes vom 11.04.2017
3. Beschluss vom 18.05.2017
4. VzK SB vom 04.12.2018
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin      Datum:.05.11.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit   Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung     Drucksache Nr. 0330/V

Mitte von Berlin 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Weiterentwicklung der kurz-, mittel- und langfristigen Umsetzung des

„Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0330/V)

 

1.      Das Bezirksamt wird ersucht darzulegen, wie die mit der Anlage zum Schlussbericht der DS 2146/III benannten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen der einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes zur Umsetzung von Barrierefreiheit bisher umgesetzt worden sind. Sofern einzelne Maßnahmen, insb. jene, welche als kostenneutral eingestuft werden, bisher nicht umgesetzt wurden, werden die Abteilungen des Bezirksamtes gebeten, die Gründe für die bisher nicht erfolgte Umsetzung darzustellen.

 

2.      Das Bezirksamt wird ersucht mitzuteilen, wie sich der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der genannten langfristigen Maßnahmen derzeit darstellt.

 

3.      Sofern solche Maßnahmen bisher nicht umgesetzt wurden, bei welchen die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind, wird das Bezirksamt gebeten darzulegen, auf welchem Wege und ggf. in Zusammenarbeit mit welchen anderen Stellen die Maßnahmen wie umgesetzt werden sollen.

 

4.      Die Abteilungen des Bezirksamtes werden gebeten darzustellen, ob und inwiefern die Handlungserfordernisse zur Umsetzung der Barrierefreiheit sich gegenüber der Mitteilung zur DS 2146/III verändert haben. Insbesondere sollen jene Abteilungen des Bezirksamtes, welche bisher keine Handlungserfordernisse in der DS 2146/III genannt haben, gehalten sein, sich hieran zu beteiligen. Das Ordnungsamt sowie das Wohnungsamt werden jeweils gebeten insb. Darzustellen, inwiefern diese Handlungserfordernisse z.B. Umsetzung der Barrierefreiheit im Bereich der Baustellenanlagen durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde bzw. bei der Versorgung von Bürgerinnen mit barrierefreiem Wohnraum sehen. Auf Anregungen des bezirklichen Behindertenbeirates soll hierbei eingegangen werden.

 

5.      Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern in der wheelmap (https://wheelmap.org) genannte öffentliche Orte im Bezirk barrierefrei umgestaltet werden können.

 

Das Bezirksamt hat am 13.11.18 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Ausführungen zu 1. bis 4. erfolgen auf Grund der zum Teil umfangreichen Zuarbeiten in komplexer Darstellung als Anlage.

 

Zu 5.

Die https://wheelmap.org  ist eine Webseite aus dem Bereich des Social Networking. Die Sozialhelden e.V. sind Träger dieses- über Berlin hinaus- bekannten Projektes, das seit 2010 besteht. Die Webseite richtet sich insbesondere an Rollstuhl-Nutzer_innen, die aufgefordert sind, ihre individuellen Eindrücke beim Besuch oder bei Nutzung von Einrichtungen, Geschäften, Behörden, Kultureinrichtungen, Gaststätten u.a. zu beschreiben. Es handelt sich um individuelle Hinweise von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die persönliches Erleben dokumentieren. Die Seite dient dem Erfahrungsaustausch. Eine Verallgemeinerung bzw. ein Abgleich mit DIN- Normen bzw. Mindestanforderungen erfolgt nicht. Die Einrichtungen sind nicht aufgefordert Rückmeldungen zu geben, eine Prüfung findet in der Regel nicht statt. Nutzungsänderungen, Betreiberwechsel  o.a. werden nicht berücksichtigt  Die von den Nutzern_innen benannten Barrieren befinden sich häufig im baulichen Bestand, Infos über Zugänglichkeiten oder Barrieren werden nach persönlicher Einschätzung, individuellem Anspruch und Erleben abgegeben.

Die Behindertenbeauftragte weist mit einem Link auf ihrer Internetseite auf das Angebot hin.

Im Behindertenbeirat und im Rahmen von Veranstaltungen der Volkshochschule informierten die Sozialhelden u.a. über die Webseite und weitere Projekte des Vereins.

Die Webseite ist ein niedrigschwelliges Informations-Angebot, bietet Raum für Erfahrungsaustausch und gibt Anregungen, ist jedoch keine umfassende Grundlage für Verwaltungshandeln. Hinweise und Kritik von Menschen mit Behinderungen sind Bestandteile des Beschwerdemanagements des Bezirksamtes und an die Zentrale Beschwerdestelle des Ordnungsamtes oder direkt an die zuständigen Abteilungen zu richten.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a.  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 keine
 

 b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

 keine
 

Berlin, den 13.11.2018

 

 

         Bezirksbürgermeister von Dassel                                          Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 

 
 

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