Drucksache - 0316/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
sich bei den zuständigen Stellen für eine Verlängerung der Förderung des Sozialen Wohnungsbaus einzusetzen.
Begründung: In Mitte gibt es Großsiedlungen des Sozialen Wohnungsbaus in der Ackerstraße, Brunnenstraße und Heinrich-Zille-Siedlung. Das Mietenkonzept für den Sozialen Wohnungsbau 2013 – 2017 gilt längstens bis zum 31.03.2018. Im Sozialen Wohnungsbau erfolgt zum 1. April eines jeden Jahres ein Förderabbau bei Förderobjekten, die sich noch in der Auszahlungsphase der Förderung befinden bzw. eine Zinsanhebung bei Förderobjekten, die sich in der Bedienphase der Förderdarlehen befinden (sogenannte „Förderdegression“). Dadurch werden die jeweiligen Eigentümer in die Lage versetzt, die nach dem Kostenmietrecht preisrechtlich zulässige Miete zu erhöhen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |