Drucksache - 0240/V  

 
 
Betreff: Fußgängerüberweg auf der Habersaathstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Dr. Briest Kociolek Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
15.03.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.02.2017
2. Änderungsantrag Gruppe der Piraten vom 14.02.2017
3. Änderungsantrag SPD vom 14.02.2017
4. BE UmNat vom 15.03.2017
5. Beschluss vom 16.03.2017
6. VzK vom 15.05.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0240/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Fußgängerüberweg auf der Habersaathstraße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0240/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Habersaathstraße 5

einzurichten, um ein sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen.

 

Das Bezirksamt hat am  09.05.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht  zur Kenntnis zu bringen.

 

Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung des begehrten Fußgängerüberwegs in der Habersaathstraße ist bereits am 23.02.2017 durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde erfolgt.

 

Die straßenbauliche Umsetzung der Maßnahme wird durch das Straßen- und Grünflächenamt veranlasst. Ein genaues Datum der Umsetzung kann zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht benannt werden.

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 
 

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