Drucksache - 0229/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0229/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Bewerbung des Bezirks Mitte um ein Modellprojekt zur Pflegeberatung für Senior*innen mit Migrationshintergrund im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.0229/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Pflege zu erkundigen, ab welchem Zeitpunkt die Bezirke Anträge zur Durchführung von Modellprojekten in der Pflegeberatung im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze bei dieser zur Weiterleitung an das Bundesgesundheitsministerium einreichen können. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die Mitglieder des Geriatrisch- Gerontopsychiatrischen Verbunds Berlin-Mitte um konkrete Antragsskizzen für Modellprojekte zur Pflegeberatung für die Zielgruppe SeniorInnen mit Migrationshintergrund zu bitten (von der Senatsverwaltung ggf. genannte Kriterien sollen hierbei mitgeteilt werden). Abschließend wird das Bezirksamt gebeten, von den eingereichten Antragsskizzen jene auszuwählen, welche am ehesten Versorgungsbedarfe in den Bezirksregionen berücksichtigt bzw. einen Mehrwert zu der bestehenden Beratungsstruktur durch ihren modellhaften innovativen Charakter darstellt und diese bei der Senatsverwaltung für Pflege zur Weiterleitung an die mit der Auswahl von Modellprojekten zur Pflegeberatung im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze zuständigen Stelle im Bundesgesundheitsministerium einzureichen.
Das Bezirksamt hat am …20.06.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die Bezirke schriftlich über das Verfahren zur Einrichtung einer Modellkommune gemäß §§ 123,124 SGB XI informiert. Die Senatsverwaltung hat darin auf folgende Ausgangslage bzw. Bedingungen hingewiesen:
Bundesweit können 60 „Modellkommunen Pflege“ zur Beratung Pflegebedürftiger und Ange- höriger eingerichtet werden. Aufgrund der Stadtstaatenregelung ist eine Teilnahme nur auf Ebene der Bezirke möglich. Für Berlin bedeutet es, dass sich bis zu 3 Bezirke bewerben können. Bei Interesse eines Bezirkes bedarf es der Erarbeitung einer landesrechtlichen Vorschrift, in der alle näheren Modalitäten zum Antragsverfahren geregelt werden, insbesondere die fachlichen und strukturellen Anforderungen an die Beratungsstellen und an die Anträge zum Modellvorhaben. Dies soll bis Ende 2018 erfolgen. Darüber hinaus müsste eine Schiedsstelle eingerichtet werden, die bei einer fehlenden Einigung zwischen den Pflegekassen und den Bezirken eingeschaltet werden kann. Die Hauptverantwortung des gesamten Verfahrens liegt dann bei den Bezirken. Das heißt, die Bezirke schließen mit den Landesverbänden der Pflegekassen eine Vereinbarung ab, in der u.a. die Berichtspflichten gegenüber den Landesverbänden der Pflegekassen gefasst sind, Haftungsregelungen für Schäden, die den Pflegekassen durch fehlerhafte Beratung entstehen getroffen werden und eine ggfls. mögliche Beteiligung der Pflegekassen mit sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln geregelt ist.
Das bedeutet insgesamt einen hohen verwaltungstechnischen und rechtsverbindlichen Aufwand, dem für die Bezirke in Berlin kein wirklicher (personeller oder finanzieller) Nutzen entgegensteht, da das Modellprojekt selbst, d.h. die Errichtung und der Betrieb der Beratungsstellen, weder durch den Bund noch durch den GKV Spitzenverband gefördert wird. Lediglich für die Evaluation der Modellprojekte werden Mittel zur Verfügung gestellt (pro Modellkommune 42 Tsd. €).
Aufgrund dieses Umstandes und auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es im Land Berlin bereits ein sehr gut funktionierendes Beratungsangebot durch die bestehenden Pflegestützpunkte gibt, die auch den geforderten sozialräumlichen Ansatz erfüllen, haben sich die Bezirke in Berlin entschieden, keinen Antrag zur Errichtung einer Modellkommune zu stellen.
In § 123 (1)SGB XI zur Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen sind als Antragsteller ausdrücklich die für die Hilfe zur Pflege zuständigen Träger der Sozialhilfe nach SGB XII genannt. Insofern ist es nicht möglich, dass Mitglieder des Geriatrisch-Gerontopsychiatrischen Verbundes Mitte (GGVM) als Antragsteller zur Errichtung der Modellkommune agieren können.
Im Rahmen der Verbundarbeit bestehen jedoch enge Kontakte zwischen dem Bezirksamt und den Mitgliedern des GGVM, da der Bezirk ebenfalls Mitglied/Kooperationspartner im Verbund ist. Über diese gut funktionierenden Netzwerke sind bereits verschiedene Modellprojekte initiiert und gemeinsam durchgeführt worden.
So gibt es seit 3 Jahren das Projekt „Der kurze Weg zur Hilfe“, dass gemeinsam mit den Verbundmitgliedern -Pflegestützpunkte, KontaktstellePflegeEngagement und den Fachämtern Soziales (Sozialdienst) und Gesundheit (Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen)- im Stadtschloss Moabit durchgeführt wird. Dieses sozialräumlich orientierte und niederschwellige Beratungsangebot richtet sich an ältere Bewohner*innen im Stadtteil Moabit, die nicht mehr so mobil sind oder andere Zugangsbarrieren zu den Beratungsstellen haben. Um auf mögliche spezielle Anforderungen (Sprach- und Verständnisbarrieren) gerade älterer Menschen mit Migrationshintergrund einzugehen, werden bei Bedarf die Mitarbeiter*innen des bezirklichen Lotsenprojektes „Die Brücke“ zu den Beratungsgesprächen hinzugezogen.
Darüber hinaus gibt es im Bezirk Mitte seit einem Jahr das Modellprojekt „ IBIP – Interkulturelle Brückenbauerinnen in der Pflege“, angesiedelt beim Pflegestützpunkt Reinickendorfer Straße. Das Modellprojekt wird durch den GKV Spitzenverband nach § 8 SGB XI gefördert und richtet sich insbesondere an Senior*innen mit Migrationshintergrund. Das Projekt wird vom Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e.V. mit folgenden Verbundpartnern umgesetzt:
Darüber hinaus zählen zu den GGVM Mitgliedern auch interkulturell bzw. kulturspezifisch ausgerichtete Pflegeanbieter, die den genannten Personenkreis hinsichtlich Hilfe- und Unterstützungsleistungen beraten und natürlich auch versorgen.
Innerhalb der Verbundarbeit erfolgt seit nunmehr 15 Jahren ein regelmäßiger fachlicher Austausch über Bedarfe und Qualifizierung der Angebote zur Beratung und zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen und deren Angehörigen auch mit Blick auf die Älteren mit Migrationshintergrund.
Das Bezirksamt hat in den vergangenen Jahren immer wieder Mitgliedseinrichtungen unterstützt, wenn es um die Teilnahme an Modellprogrammen ging, sei es durch erforderliche bezirkliche Stellungnahmen oder als Kooperationspartner. Je nach personellen und finanziellen Ressourcen werden auch zukünftig gemeinsame Modellprojekte durchgeführt werden können.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Keine
Berlin, den 20.6.2017
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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