Drucksache - 0182/V
Ich frage das Bezirksamt: Welche Ziele und welche Pläne hat das Bezirksamt in dieser Wahlperiode zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit im Bezirk Mitte?
2. Inwiefern ist der gesamten Obdachlosigkeit im Bezirk überhaupt angemessen und nachhaltig zu begegnen, wenn einerseits Obdachlosigkeit als etwas „Freiwilliges“ betrachtet wird und es keine aufsuchende soziale Wohnhilfe gibt, jedoch andererseits das Bezirksamt aber auch mit dem Grünanlagengesetz „Fakten schaffen“ kann?
3. Die Bezirke sind laut Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben Nr. 19 des ASOG verpflichtet, Obdachlose ordnungsrechtlich unterzubringen. Inwiefern können obdachlose EU-AusländerInnen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem ASOG vom Sozialamt in Notunterkünften untergebracht werden? |
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