Drucksache - 0148/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0148/V -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Fahrräder reparieren, nicht verschrotten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.01.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0148/V):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie offensichtlich herren- bzw. damenlose und daher vom Ordnungsamt zu entfernende Fahrräder im öffentlichen Raum über eine Kooperation mit Dritten registriert, aufgearbeitet und an Personen mit geringem Einkommen (insb. Kinder und Jugendliche), und Jugendverkehrsschulen weitergegeben werden können. Hierbei soll eruiert werden, inwiefern die Feststellung der Fahrräder statt durch das Ordnungsamt durch den Träger erfolgen kann, um personelle Kapazitäten im Ordnungsamt für dringlichere Aufgaben einzusetzen.
Das Bezirksamt hat am 30.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Im Ordnungsamt befasst sich eine spezielle Arbeitsgruppe mit der Aufgabenstellung aufgegebenes Eigentum (z.B. Fahrräder). Wenn entsprechende Feststellungen gemacht werden, werden die aufgegebenen Gegenstände mit einem Gelbpunkt versehen und diesbezügliche Dokumentationen/Protokolle an die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes (ZAB) weitergegeben. Die ZAB übermittelt dann in regelmäßigen Abständen Sammellisten an die Polizei zur Überprüfung, ob sich z.B. gestohlene Fahrräder bei den aufgegebenen Gegenständen befinden. Nachfolgend erfolgt eine Beauftragung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe mit der Aufgabenstellung Entsorgung.
Die Feststellung der Fahrräder und der nachfolgende Prüfvorgang sind hierbei als hoheitliches Handeln anzusehen, welches nicht an Dritte delegiert werden kann. Es liegt hier eine originäre Zuständigkeit des Ordnungsamtes vor.
Eine Aufgabenweitergabe vom Ordnungsamt an Dritte zur Feststellung aufgegebener Fahrräder ist nicht möglich.
Ob möglicherweise die BSR zu einer Kooperation mit Dritten zur Aufarbeitung von aufgegebenen Fahrrädern bereit wäre, kann durch das Bezirksamt nicht beurteilt werden.
Ergänzend sei darauf aufmerksam gemacht, dass es bereits Firmen gibt, die professionell ungenutzte Fahrräder und Fahrradteile verwerten (Bsp. www.fahrradleichen.de ). Ihre Arbeit sehen sie als Beitrag zum Umweltschutz und als Teil ihrer sozialen Verantwortung: Große Teile des Kontingents werden an soziale Einrichtungen weitergegeben. Der Rest wird verkauft und so wieder in Umlauf gebracht.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den 30.04.2019
Bezirksbürgermeister von Dassel |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |