Drucksache - 0089/V
Wir fragen das Bezirksamt: Seit wann ist bekannt, dass eine Sanierung/ein Neubau der Uferbefestigung des Wikingerufers erfolgen muss, welche Streckenabschnitte davon betroffen sind, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und seit wann daher Bereiche des Wikingerufers gesperrt sind?
2.Wann soll nach Erkenntnissen des Bezirksamtes eine Sanierung/der Neubau der Uferbefestigung erfolgen, welche Maßnahmen sollen umgesetzt werden, wie hoch sind die bisher veranschlagten Kosten und in wessen organisatorischer und finanzieller Verantwortung muss die Sanierung erfolgen?
3.Wie viele Bäume wären von der Maßnahme betroffen, welche Ergebnisse haben die diesbezüglichen Baumgutachten ergeben und auf wessen Veranlassung wurden wann und durch wen die Gutachten erstellt?
4.Wieviel Bäume sollen nach bisherigem Planungsstand warum und auf wessen Veranlassung gefällt werden?
5.Inwieweit ist nach Auffassung des Bezirksamtes die Verkehrssicherheit der Bäume gegeben oder sind die beabsichtigten Baumfällungen aus Verkehrssicherungspflicht erforderlich?
6. Inwieweit ist nach Ansicht des Bezirksamtes die Einwirkungen des Baumbestandes (Zerstörung durch Wurzelausbreitung) für den sanierungsbedürftigen Zustand der Uferbefestigung verantwortlich, bzw. welche Gründe werden darin gesehen, dass eine Sanierung der Uferbefestigungen erforderlich ist?
7.Welche weiteren Verfahrensschritte sind nach aktuellen Planungen wann und von wem geplant?
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