Drucksache - 0069/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0069/V -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Barrierefreien Poststandort in Moabit West erhalten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.22016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0069/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Deutschen Post AG dafür einzusetzen, dass nach der Schließung des Poststandortes Beusselstraße im nahen Umfeld eine Poststation in einem vorhandenen Ladengeschäft eingerichtet wird, der barrierefrei zugängig ist.
Das Bezirksamt hat am 29.1. 2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt teilt die in dem Ersuchen deutlich gewordene Ansicht der BVV, dass eine wohnortnahe Zurverfügungstellung von Postdienstleistungen in allen Teilen des Bezirks unerlässlich ist und dies zum originären Auftrag der Deutschen Post AG gehört. In den in der Regel jährlich stattfindenden Gesprächen mit Vertretungen der Deutschen Post AG wird diese Forderung auch immer erhoben, wobei eine direkte Adressierung oft aufgrund der für das Bezirksamt nur bedingt zu durchschauenden Zuständigkeiten im Postkonzern oft schwierig ist.
Im konkreten Fall kann das Bezirksamt aber nach aktueller Recherche berichten, dass in Nähe zum ehemaligen Poststandort Beusselstraße mit der Emdener Str. 19 und Huttenstraße 4 zwei Postfilialen existieren, wovon die letztere über einen barrierefreien Zugang verfügt.
Darüber gibt es in der Turmstraße 57-58 einen Verkaufspunkt und 7 Paketshops in Nähe des ehemaligen Poststandorts (Waldstraße 40, Huttenstraße 36, Beusselstraße 3 und 78, Turmstraße 52, Emdener Str. 58 und Oldenburger Str. 4a). Dem Ansinnen der BVV ist somit vollumfänglich Rechnung getragen worden.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den 29.01.2019
Bezirksbürgermeister von Dassel |
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