Drucksache - 0056/V  

 
 
Betreff: Fahrradbügel für die Alte Jacobstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Bries Neubert Schneider 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.12.2016
2. Beschluss vom 21.12.2016
3. VzK vom 07.04.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin          .          .2017

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur,33500

Straßen und Grünflächen

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0056/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

Fahrradbügel für die Alte Jakobstraße

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0056/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern Fahrradbügel auf der Alten Jakobstraße in der Nähe der Einzelhandelsgeschäfte (zwischen Annenstraße und Seydelstraße) aufgestellt werden können.

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.03.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte hat vor Ort geprüft, ob es möglich ist, Fahrradbügel auf dem Gehweg der Alten Jakobstraße zwischen Annenstraße und Seydelstraße einzubauen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass auf der Seite der Einzel-handelsgeschäfte der Gehweg eindeutig zu schmal ist, jedoch auf der gegenüber-liegenden Straßenseite derzeit genügend Platz zum Einbau von 18 Fahrradbügeln besteht.

 

Diese Fahrradbügel werden mit Einsetzen des Frühjahrs 2017 beauftragt und eingebaut.

 

 

A) Rechtsgrundlage: 

 

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Beauftragung: 2.700,00 Euro.

Finanzierung erfolgt aus dem

Kapitel 3800, Titel 68190,

Unterkonto 000, Fahrradkonto.

Tatsächliche Kosten können erst nach erbrachter Bauleistung benannt werden.

 

 

 

 

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,            .            .2017

 

 

 

 

 

von DasselWeißler

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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