Drucksache - 0012/V  

 
 
Betreff: Eigentümerinformationen Milieuschutz in der Praxis
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 08.11.2016
GA_0012_V

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Vorbemerkung:

Die BVV Mitte hatte am 14.07.2016 mit Beschuss der DS 2873/IV das Bezirksamt ersucht, das Formblatt zur „ Informationen für Vermieter/Antragsteller“ in Gebieten einer Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1, S.1, Nr. 2 BauGB in Mitte durch folgenden Informationen zu ergänzen/präzisieren:

- Darstellung des jeweils geltenden kiezspezifischen Mietspiegels als Mietspiegeltabelle (wie

in Gutachten) und deren Anwendung in der Verwaltungspraxis

und

- umfassende Information über die geltenden Prüfkriterien gemäß BVV-Beschluss DS 2695/IV

und deren Anwendung in der Verwaltungspraxis.

Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 01.11.2016 eine Vorlage zur Kenntnisnahme beschlossen, aus der im ersten Satz hervorgeht, dass das Bezirksamt dem Ersuchen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachkommen wird.

Der weitere Text der Vorlage jedoch die Vermutung aufkommen lässt, dass der Beschluss der BVV nicht umgesetzt wird, frage ich das Bezirksamt:

 

1.In welcher Form hat das Bezirksamt sichergestellt, dass in der Praxis das Formblatt zur „ Informationen für Vermieter/Antragsteller“ in Gebieten einer Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1, S.1, Nr. 2 BauGB in Mitte durch folgenden Informationen ergänzet/präzisiert wurde:

- Darstellung des jeweils geltenden kiezspezifischen Mietspiegels als Mietspiegeltabelle (wie in Gutachten) und deren Anwendung in der Verwaltungspraxis

und

-                 umfassende Information über die geltenden Prüfkriterien gem. BVV-Beschluss DS 2695/IV

 

2.Sollten das Formblatt zur „ Informationen für Vermieter/Antragsteller“ weiterhin keine konkreten wie im BVV-Beschluss aufgeführt Angaben beinhalten, welche rechtlichen Rahmenbedingung (bitte mit Nennung von konkreten Paragraphen oder evtl. hierzu vorliegender Rechtsprechung) machen eine solche Information im Rahmen des Formblattes unmöglich?

 

3.Welche rechtlichen Rahmenbedingungen verbieten (bitte mit Nennung von konkreten Paragraphen oder evtl. hierzu vorliegender Rechtsprechung), dass ein Bezirksamt die Öffentlichkeit nicht grundsätzlich über „verwaltungsintern bindende Rahmenbedingungen“, wie im vorliegenden Fall, informieren darf?

 

 
 

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