Drucksache - 2887/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich auf Senatsebene insbesondere für die Einführung der Entgeltgruppe E 10 (TV-L), analog zu den Bezahlungen nach TVöD auf kommunaler Ebene, für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aus den Regionalsozialpädagogischen Diensten (RSD) einzusetzen. In Mitte ist die Funktionsfähigkeit des RSD wegen nicht besetzter Planstellen nicht mehr gewährleistet. Die pflichtgemäße Erfüllung der Aufgaben des Kinderschutzes ist dadurch gefährdet. Für eine verantwortungsvolle Personalpolitik und für gute Arbeit im RSD unterstützt Bezirksverordnetenversammlung Mitte ausdrücklich die Stellungnahme der Jugendamtsleitungen zur Situation in den regionalen Sozialpädagogischen Diensten (RSD) in den Berliner Jugendämtern vom 2. Juni 2016 und teilt die dort aufgestellten Forderungen.
Begründung: Die Situation des RSD sieht in den Bezirken sehr unterschiedlich aus. In einigen Bezirken ist zudem der Krankenstand sehr hoch und/oder Planstellen sind unbesetzt. Aufgrund der unverändert angespannten Situation verlassen qualifizierte Beschäftigte Berlin. Kinderschutz, erfolgreiche Fallsteuerung und sozialräumliche Entwicklung bedürfen Rahmenbedingungen, die das dafür erforderliche Personal schafft und sicherstellt. Die entscheidende Rahmenbedingung, die Einführung der Entgeltgruppe E 10 (TV-L) für den RSD (analog zu den Bezahlungen nach TVöD auf kommunaler Ebene), ist bisher nicht gegeben und muss unverzüglich hergestellt werden, damit es gelingt die unbesetzten Stellen mit fachlich geeignetem Personal zeitnah zu besetzen. |
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