Drucksache - 2336/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2336/IV
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Beschluss über die Aufstellung einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen für das Gebiet „Wilhelmstraße“ zwischen Behrenstraße, Wilhelmstraße, An der Kolonnade, Mohrenstraße, Voßstraße, In den Ministergärten, Gertrud-Kolmar-Straße und Cora-Berliner-Straße im Bezirk Mitte von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 beschlossen:
A) Begründung:
Das Baugebiet mit 7-8 geschossiger Bebauung entstand für ca. 3.210 Einwohner (1992) in 1.072 Wohneinheiten und umfasste ursprünglich zwei angrenzende Baublöcke, die durch bestehende baurechtliche Entscheidungen nicht im Geltungsbereich erfasst sind. Die städtebauliche Gesamtanlage wurde durch das Wohnungsbaukombinat Berlin mit Architekten Stingl und Kabisch auf der Grundlage eines Entwurfs des Büros für Städtebau Berlin der DDR geplant und sollte dazu beitragen, das Wohnungsbauprogramm der DDR bis 1990 zu erfüllen. Der industrielle Wohnungsbau wurde in Großtafelbauweise auf der Grundlage von WBS 70 (Wohnungsbauserie 70) und unter Anwendung neuester wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse im Bauwesen errichtet. Städtebaulich bemerkenswert sind die mäandrierenden Baublöcke, die eine Komposition von Raumfolgen erkennen lassen. Funktional-räumliche Strukturen sind ablesbar und erlebbar. Im Vergleich zu anderen Bauten des industriellen Wohnungsbaus der DDR ist hier eine relativ starke Differenzierung in der Gestaltung durch besondere Details und zusätzliche Elemente erkennbar. - 2 -
Das Gebiet soll in seinem räumlichen, strukturellen Aufbau und seiner Weiträumigkeit erhalten bleiben. Bauliche Ergänzungen und unkontrollierte Verdichtungen müssen sich an der Maßstäblichkeit dieser Stadtstruktur messen lassen, ohne das Stadtensemble zu zerstören.
Anlage: - Anlage 1: Untersuchungsgebiet „Wilhelmstraße“ (Geltungsbereich)
BezVG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek |
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