Drucksache - 2336/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über die Aufstellung einer Verordnung über die Erhaltung der städte-baulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen für das Gebiet "Wilhelmstraße" zwischen Behrenstraße, Wilhelmstraße, An der Kolonnade, Mohrenstraße, Voß-straße, In den Ministergärten, Gertrud-Kolmar-Straße und Cora-Berliner-Straße im Bezirk Mitte von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 16.10.2015
2. Anlage
2. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                          Datum:      .10.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung     Tel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2336/IV

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

über

 

Beschluss über die Aufstellung einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen für das Gebiet Wilhelmstraße“ zwischen Behrenstraße, Wilhelmstraße, An der Kolonnade, Mohrenstraße, Voßstraße, In den Ministergärten, Gertrud-Kolmar-Straße und Cora-Berliner-Straße im Bezirk Mitte von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 beschlossen:

 

 

  1. Beschluss über die Aufstellung einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet Wilhelmstraße“ zwischen Behrenstraße, Wilhelmstraße, An der Kolonnade, Mohrenstraße, Voßstraße, In den Ministergärten, Gertrud-Kolmar-Straße und Cora-Berliner-Straße im Bezirk Mitte von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

 

A)      Begründung:


Das Gebiet „Wilhelmstraße“ (ehemals Otto-Grotewohl-Straße, Berlin, DDR) wurde in der Wendezeit von 1987-1992 durch die Baudirektion Hauptstadt Berlin des Ministeriums für Bauwesen errichtet.

Das Baugebiet mit 7-8 geschossiger Bebauung entstand für ca. 3.210 Einwohner (1992) in 1.072 Wohneinheiten und umfasste ursprünglich zwei angrenzende Baublöcke, die durch bestehende baurechtliche Entscheidungen nicht im Geltungsbereich erfasst sind.

Die städtebauliche Gesamtanlage wurde durch das Wohnungsbaukombinat Berlin mit Architekten Stingl und Kabisch auf der Grundlage eines Entwurfs des Büros für Städtebau Berlin der DDR geplant und sollte dazu beitragen, das Wohnungsbauprogramm der DDR bis 1990 zu erfüllen. Der industrielle Wohnungsbau wurde in  Großtafelbauweise auf der Grundlage von WBS 70 (Wohnungsbauserie 70) und unter Anwendung neuester wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse im Bauwesen errichtet.

Städtebaulich bemerkenswert sind die mäandrierenden Baublöcke, die eine Komposition von Raumfolgen erkennen lassen. Funktional-räumliche Strukturen sind ablesbar und erlebbar. Im Vergleich zu anderen Bauten des industriellen Wohnungsbaus der DDR ist hier eine relativ starke Differenzierung in der Gestaltung durch besondere Details und zusätzliche Elemente erkennbar.

- 2 -

 

 

Das Gebiet soll in seinem räumlichen, strukturellen Aufbau und seiner Weiträumigkeit erhalten bleiben. Bauliche Ergänzungen und unkontrollierte Verdichtungen müssen sich an der Maßstäblichkeit dieser Stadtstruktur messen lassen, ohne das Stadtensemble zu zerstören.

 

Anlage:

- Anlage 1: Untersuchungsgebiet „Wilhelmstraße“ (Geltungsbereich)

 


B)Rechtsgrundlage:


Bau GB, AGBauGB

BezVG

 

 

C)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 
 

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