Drucksache - 2085/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen der Entscheidungsgremien über die Modalitäten zur Vermarktung ehemaliger bezirklicher Grundstücke dafür einzusetzen, dass diese nur im Rahmen von Konzeptverfahren oder ähnlichen Verfahren, die eine Grundstücksvergabe unter Berücksichtigung bezirklicher Vorgaben ermöglicht, erfolgt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages (14 Ja-Stimmen [SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE, Piraten], 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
Begründung: Die Gemeinde kann i. d. R. allein bei den wenigen eigenen Grundstücken Einfluss darauf nehmen, dass hier wohnungs- und sozialpolitisch unterstützenswerte Projekte verwirklicht werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Grundstücke nicht im Meistbieterverfahren veräußert werden, sondern der Bezirk die Vorgaben formuliert, die er diesbezüglich für sinnvoll und sachgerecht erachtet. |
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