Ich frage das Bezirksamt
Hintergrund:
Fall des Arztes Rainer L., der jüngst mit einem zweifelhaften Gutachten bei der Abschiebung einer Türkin in die Schlagzeilen geraten war und für die Bundespolizei und die Berliner Polizei seit Ende der 70er-Jahre in etwa 50.000 Fällen Gutachten zur Reisefähigkeit und "Verwahrbescheinigungen" ausgestellt und dafür Honorare bekommen hat.
Ich frage das Bezirksamt:
- Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob dieser Arzt Begutachtungen auch für die Flüchtlinge, die in Mitte untergebracht worden waren, erstellt und dadurch zur Abschiebung geführt hat?
- Wie beurteilt das Bezirksamt solch einen Abschiebe-Praxis?
- Was unternimmt Bezirksamt, gegen solch einen Abschiebe-Praxis?