Drucksache - 1981/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1981/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Aufstellungsbeschluss zu den vertieften Untersuchungsgebieten für eine soziale Erhaltungssatzung im Bezirk Mitte Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1981/IV): Das Bezirksamt wird ersucht für die Gebiete einer vertieften Untersuchung zu einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB im Wedding und in Moabit bereits jetzt einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Das Bezirksamt hat am 11.08.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Das Bezirksamt hält Aufstellungsbeschlüsse zu § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (soziale Erhaltungssatzung) nach § 172 Abs. 2 BauGB zu fassen, nicht für angezeigt. Es existieren keine Plankonzeptionen aus der sich künftige Erhaltungsziele und auch Prüfkriterien erkennen lassen. Hierzu bedarf es der vertiefenden Untersuchung der im Grobscreeningverfahren ermittelten Verdachtsgebiete. Ohne eine Benennung von Erhaltungszielen und Prüfkriterien ist im Rahmen der Einzelfallprüfungen der Grund für eine Zurückstellung nicht hinreichend darzustellen. Die darüber hinaus noch möglichen vorläufigen Untersagungen der Begründung von Wohnungseigentum aufgrund der Umwandlungsverordnung ist wegen der fehlenden Bestimmung einer Frist nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit so erheblichen rechtlichen Risiken verbunden, dass sie mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren sind. Der Bezirk wird, sobald durch die vertiefenden Untersuchungen hinreichend bestimmte Gebietskulissen ermittelt wurden, die Beschlüsse zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung fassen und der Bezirksverordnetenversammlung vorlegen. Die ersten Ergebnisse werden Ende 2015 vorliegen und die Grundlage für die Begründung einer Erhaltungsverordnung bilden. Derzeit erfolgt die Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Haushaltsbefragungen in den Gebieten Wedding und Moabit.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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