Drucksache - 1971/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gemäß dem Beschluss der Jugenddezernenten/innen vom 27.02.2015 dafür einzusetzen, dass die dort angeführten Forderungen auch durch die Bezirksämter insgesamt und insbesondere durch die Bezirksbürgermeister getragen werden.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
Begründung: Die Berliner Bezirke bemühen sich seit Langem um eine bessere, eine auskömmliche Finanzierung der Jugendarbeit. Die Aussicht auf Erfolg - zuletzt bei dem Versuch, ein Moratorium durchzusetzen - war dann gegeben, wenn sich die Bezirke einig waren. Dies erfordert eine verantwortungsbewusste Haltung aller Bezirksämter, denn die unmittelbaren Auswirkungen des Beschlusses der Jugenddezernenten/innen sind nicht für alle Bezirksbudgets gleichermaßen positiv. Die Unterstützung der Bezirksämter durch die BVVn ist hier unverzichtbar. |
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