Drucksache - 1751/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1751/IV ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Schlossfreiheit
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1751/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, den Streifen zwischen der Westseite des Stadtschlosses/ des Humboldtforums und dem Kanalufer wieder den historischen Namen „Schloßfreiheit“ zu geben.
Das Bezirksamt hat am 31.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit der Benennung „Schloßfreiheit“ am Spreekanalufer würde der historische Straßenname für eine Teilfläche wieder aufleben, denn eine Teilfläche des Schloßplatzes am Spreeuferkanal hieß ab dem 18. Jahrhundert bis zum April 1951 Schloßfreiheit. In Berlin gibt es gleich- und ähnlich lautende Benennungen, so z.B. im Bezirk Pankow „Am Schloßpark“ und „Schloßallee“, in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf „Schloßstraße“ und im Bezirk Treptow-Köpenick „Schloßplatz“ und „Freiheit“. Entsprechend der Ausführungsvor-schriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung ) Pkt. 2 – Umbenennung gilt: Die Verwendung des vorherigen Straßennamen ist bei Umbenennungen nicht zulässig, falls dies zu einer Wiederholung führen würde, es sei denn, es wird bei nach Personen benannten Straßen der Vorname hinzugefügt oder es handelt sich in Ausnahmefällen um die Verwendung eines besonders bedeutsamen historischen, über Berlin hinaus bekannten Namens. Somit ist die Umbenennung einer Teilfläche wie im beigefügten Lageplan ersichtlich, möglich.
Nach Aussage des Vermessungsamtes kann die exakte historische Abgrenzung des Platzes „Schloßfreiheit“ nicht übernommen werden, da der örtliche Ausbau sich zwischenzeitlich ver-ändert hat. Der Vorschlag für eine eventuelle Benennung kommt der historischen Abgrenzung jedoch sehr nahe. Die Fläche des geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmals ist nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und gemäß festgesetzten Bebauungsplanes I-219 als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen und kann somit derzeit nicht auf Grundlage des o.g. Gesetzes benannt werden.
A) Rechtsgrundlage:§ 13 i.V. mit § 36 Bez.VG Ausführungsvorschriften zu § 5 BerlStrG (AV Benennung)
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |