Drucksache - 1751/IV  

 
 
Betreff: Schlossfreiheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Schwanhäußer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Vorberatung
10.12.2014 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
14.01.2015 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
10.06.2015 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
08.07.2015 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
09.12.2015 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 11.11.2014
2. BE BiKuUm vom 09.12.2015
3. Austauschblatt vom 17.12.2015
4. Beschluss
5. VzK vom 06.06.2016
6. Anlage
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum .05.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1751/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Schlossfreiheit

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1751/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Streifen zwischen der Westseite des Stadtschlosses/ des Humboldtforums und dem Kanalufer wieder den historischen Namen „Schloßfreiheit“ zu geben.

 

Das Bezirksamt hat am 31.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit der Benennung „Schloßfreiheit“ am Spreekanalufer würde der historische Straßenname für eine Teilfläche wieder aufleben, denn eine Teilfläche des Schloßplatzes am Spreeuferkanal hieß ab dem 18. Jahrhundert bis zum April 1951 Schloßfreiheit. In Berlin gibt es gleich- und ähnlich lautende Benennungen, so z.B. im Bezirk Pankow „Am Schloßpark“ und „Schloßallee“, in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf „Schloßstraße“ und im Bezirk Treptow-Köpenick Schloßplatz“ und „Freiheit“. Entsprechend der Ausführungsvor-schriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung ) Pkt. 2 Umbenennung gilt: Die Verwendung des vorherigen Straßennamen ist bei Umbenennungen nicht zulässig, falls dies zu einer Wiederholung führen würde, es sei denn, es wird bei nach Personen benannten Straßen der Vorname hinzugefügt oder es handelt sich in Ausnahmefällen um die Verwendung eines besonders bedeutsamen historischen, über Berlin hinaus bekannten Namens. Somit ist die Umbenennung einer Teilfläche wie im beigefügten Lageplan ersichtlich, möglich.

 

Nach Aussage des Vermessungsamtes kann die exakte historische Abgrenzung des Platzes „Schloßfreiheit“ nicht übernommen werden, da der örtliche Ausbau sich zwischenzeitlich ver-ändert hat. Der Vorschlag für eine eventuelle Benennung kommt der historischen Abgrenzung jedoch sehr nahe.

Die Fläche des geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmals ist nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und gemäß festgesetzten Bebauungsplanes I-219 als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen und kann somit derzeit nicht auf Grundlage des o.g. Gesetzes benannt werden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

Ausführungsvorschriften zu § 5 BerlStrG (AV Benennung)

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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