Drucksache - 1745/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über " Rückkauf Hansa-Ufer 5 "
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1745/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das Wohnhaus (ehem. Seniorenwohnhaus) Hansa-Ufer 5 vom Land Berlin zurückgekauft wird.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, für das Grundstück umgehend eine Verkehrswertermittlung vorzunehmen."
Das Bezirksamt hat am 17.02.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Voraussetzung für den Rückkauf des Gebäudes Hansa-Ufer 5 ist die grundsätzliche Bereitschaft des jetzigen Eigentümers, die Liegenschaft an das Land Berlin zu verkaufen. Nach Auskunft des Eigentümers, der Akelius GmbH, ist der Verkauf des Hauses nicht geplant. Stattdessen werde an dem geplanten Neubau in der Tile-Wardenberg-Straße festgehalten und es wäre beabsichtigt, in diesem Jahr mit den Arbeiten zu beginnen. Die energetische Sanierung im Hansa Ufer 5 sei für die nächsten drei bis fünf Jahre verschoben, andere Baumaßnahmen im Hansa-Ufer 5 seien nicht geplant. Davon unberührt blieben natürlich Maßnahmen für die laufende Instandhaltung, die nach Bedarf selbstverständlich weiter durchgeführt würden. Unabhängig davon hat sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt (siehe Anlage) und auf das Ersuchen der BVV sowie die Erwartung der Senioren und Seniorinnen insbesondere aufgrund von Äußerungen des damaligen Senators für Stadtentwicklung und jetzigen Regierenden Bürgermeisters Herrn Müller hingewiesen. Vor diesem Hintergrund erscheint dem Bezirksamt die zeit- und personalintensive und damit teure Verkehrswertermittlung nicht sinnvoll.
Ein bezirkliches Gutachten wäre bei freihändigem Erwerb durch das Land Berlin auch nicht zielführend, zumal es für den Verkäufer ohnehin nicht bindend ist. Eine bessere Lösung wäre die Bestellung eines gemeinsam festgelegten externen Gutachters. Das Bezirksamt weist aber darauf hin, dass bei einem Rückkauf nicht der alte Kaufpreis aus dem Jahr 2007 maßgebend sein dürfte, sondern von einer nicht unerheblichen Wertsteigerung auszugehen ist.
Eine Wertermittlung sollte daher erst dann erfolgen, wenn eine Kaufabsicht des Landes Berlin durch den Senat erklärt wurde und eine Verkaufsbereitschaft des Investors zumindest erkennbar ist.
Der Verbleib der Bewohner und Bewohnerinnen des Hansa-Ufers 5 in ihrem gewohnten Umfeld und der Schutz vor Verdrängung aus wirtschaftlichen Gründen ist nach Ansicht des Bezirksamts zumindest mittelfristig unabhängig von der Eigentumsfrage gesichert.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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