Drucksache - 1152/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplanes 1-67 (Lehrter Straße, Mittelbereich): Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
27.11.2013 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
29.01.2014 
25. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.11.2013
2. BE Stadtentwicklung vom 29.01.2014
3. Beschluss
4. VzK vom 13.05.2014
5. Vertagt 22.05.2014
6. Vertagt 19.06.2014
7. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin        .03.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung    44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung      Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin        1152/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

Über

 

Bebauungsplanes 1-67 (Lehrter Straße, Mittelbereich): Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014

folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1152/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplansentwurfes 1-67 einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und mit dem Investor zu vereinbaren, der mindestens folgende Rahmenbedingungen setzt:

 

  1. Angemessene finanzielle Beteiligung des Investors an Wohnfolgeeinrichtungen (Kita/Grundschulplätze und Sportangebote für Grundschulen) bzw. Erstellung im Rahmen des Projektes.
  2. Bereitstellung von zusätzlichen Grün- und Freiflächen als Ausgleich für eine Überschreitung der Obergrenzen Baudichte (entspr. §17 (2) BauNVO) möglichst im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Eine Nutzung für die Allgemeinheit ist dabei anzustreben. Der naturschutzrechtliche Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft bleibt davon unberührt.
  3. 50% des geplanten Wohnungsneubaus sollen als Mietwohnungen ausgewiesen werden. Dabei sollen sich ca. 25-30% der in diesem Rahmen entstehenden Mietwohnfläche von ihrer Miethöhe an den aktuellen Richtwerten der zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Berliner Wohnaufwendungenverordnung orientieren. Diese Mietwohnungen sind dem Bezirksamt als mietpreisgebundene Wohnungen langfristig zur Belegung zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt hat am 18.03.2014.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Bebauungsplanentwurf 1-67, aufgestellt am 26.2.2010, hat den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung im Jahr 2012 durchlaufen. Der städtebauliche Entwurf, der die Grundlage der Planung darstellte, ist zwischenzeitlich überholt. Auch fand für einen Großteil der im Geltungsbereich befindlichen Flächen ein Eigentümerwechsel statt.

Für das Neuordnungsareal im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wurde im Jahr 2013 ein mehrstufiges städtebauliches Workshopverfahren durchgeführt, in dessen Ergebnis das Büro Sauerbruch Hutton durch das Entscheidungsgremium mit der Erstellung eines Masterplans beauftragt wurde. Neben den im Geltungsbereich befindlichen Bestandsnutzungen sollen innerhalb des Neuordnungsareals voraussichtlich ca. 80.000m² Bruttogeschossfläche realisiert werden, die vorwiegend dem Wohnen dienen. Der Bebauungsplanentwurf bedarf damit einer grundsätzlichen Überarbeitung und Neueinleitung.

Für den Bebauungsplanentwurf 1-67 wird nach Überarbeitung erneut die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung werden die zuständigen Fachabteilungen beteiligt, die entscheiden, inwiefern ein Bedarf an Wohnfolgeeinrichtungen entsteht und, wenn ja, ob dieser über einen entsprechenden Vertrag mit dem Investor abzusichern ist.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt ebenso eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung. Liegt ein Eingriff vor, so ist dieser vorrangig innerhalb des Geltungsbereiches auszugleichen. Gelingt dies nicht, wird mit dem zuständigen Fachamt eine Lösung gesucht, die ggf. über einen Vertrag gesichert werden muss.

Die Nutzung von Grün- und Freiflächen für die Allgemeinheit bedarf in der Regel den Ankauf dieser Flächen und die entsprechende Widmung bzw. Festsetzung im Bebauungsplan. Derzeit ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-67 die Sicherung einer öffentlichen Parkanlage mit Spiel- und Freizeiteinrichungen auf dem Grundstück Lehrter Straße 31, die im Bestand bereits vorhanden ist, geplant. Des Weiteren ist die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Stadtplatz“, die ebenso für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, angedacht. Hierfür bedarf es aber noch abschließender Gespräche zwischen Grundstückseigentümer und den zuständigen Fachämtern.

Die Festsetzung eines Mindestanteils an Mietwohnungen / mietpreisgebundenen Wohnungen ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit im Zusammenhang mit einer entsprechenden Wohnraumförderung einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Die Voraussetzungen dafür und der möglicher Umfang werden zwischen der zuständigen Senatsverwaltung, dem Bezirksamt und dem Investor im weiteren Verfahren eruiert.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:   Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek

 

 

«VONAME»  Ausdruck vom: 19.10.2021

  Seite: 1/1

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen