Drucksache - 1152/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 1152/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Über
Bebauungsplanes 1-67 (Lehrter Straße, Mittelbereich): Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1152/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplansentwurfes 1-67 einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und mit dem Investor zu vereinbaren, der mindestens folgende Rahmenbedingungen setzt:
Das Bezirksamt hat am 18.03.2014.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Bebauungsplanentwurf 1-67, aufgestellt am 26.2.2010, hat den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung im Jahr 2012 durchlaufen. Der städtebauliche Entwurf, der die Grundlage der Planung darstellte, ist zwischenzeitlich überholt. Auch fand für einen Großteil der im Geltungsbereich befindlichen Flächen ein Eigentümerwechsel statt. Für das Neuordnungsareal im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wurde im Jahr 2013 ein mehrstufiges städtebauliches Workshopverfahren durchgeführt, in dessen Ergebnis das Büro Sauerbruch Hutton durch das Entscheidungsgremium mit der Erstellung eines Masterplans beauftragt wurde. Neben den im Geltungsbereich befindlichen Bestandsnutzungen sollen innerhalb des Neuordnungsareals voraussichtlich ca. 80.000m² Bruttogeschossfläche realisiert werden, die vorwiegend dem Wohnen dienen. Der Bebauungsplanentwurf bedarf damit einer grundsätzlichen Überarbeitung und Neueinleitung. Für den Bebauungsplanentwurf 1-67 wird nach Überarbeitung erneut die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung werden die zuständigen Fachabteilungen beteiligt, die entscheiden, inwiefern ein Bedarf an Wohnfolgeeinrichtungen entsteht und, wenn ja, ob dieser über einen entsprechenden Vertrag mit dem Investor abzusichern ist. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt ebenso eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung. Liegt ein Eingriff vor, so ist dieser vorrangig innerhalb des Geltungsbereiches auszugleichen. Gelingt dies nicht, wird mit dem zuständigen Fachamt eine Lösung gesucht, die ggf. über einen Vertrag gesichert werden muss. Die Nutzung von Grün- und Freiflächen für die Allgemeinheit bedarf in der Regel den Ankauf dieser Flächen und die entsprechende Widmung bzw. Festsetzung im Bebauungsplan. Derzeit ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-67 die Sicherung einer öffentlichen Parkanlage mit Spiel- und Freizeiteinrichungen auf dem Grundstück Lehrter Straße 31, die im Bestand bereits vorhanden ist, geplant. Des Weiteren ist die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Stadtplatz“, die ebenso für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, angedacht. Hierfür bedarf es aber noch abschließender Gespräche zwischen Grundstückseigentümer und den zuständigen Fachämtern. Die Festsetzung eines Mindestanteils an Mietwohnungen / mietpreisgebundenen Wohnungen ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit im Zusammenhang mit einer entsprechenden Wohnraumförderung einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Die Voraussetzungen dafür und der möglicher Umfang werden zwischen der zuständigen Senatsverwaltung, dem Bezirksamt und dem Investor im weiteren Verfahren eruiert.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
«VONAME» Ausdruck vom: 19.10.2021 Seite: 1/1 |
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