Drucksache - 0607/IV  

 
 
Betreff: Soziale und ökologische städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit Bebauungsplänen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenStadtentwicklung,Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
30.01.2013 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
27.02.2013 
15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
06.03.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2012
2. BE Stadtentw. vom 06.03.2013
3. in BVV abgelehnt 21.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, insbesondere bei Wohnungsneubauten, den zusätzlichen Abschluss eines städtebaulichen Vertrages anzustreben. Bei der Verhandlung und dem Abschluss dieser städtebaulichen Verträge sind unter Beachtung der städtebaulichen Kausalität insbesondere folgende städtebaulichen Zielsetzungen grundsätzlich zu verfolgen:

 

1. Angemessene finanzielle Beteiligung der Eigentümer/ Investoren an Wohnfolgeeinrichtungen (Kita/ Grundschulplätze und Sportangebote für Grundschulen) soweit durch den Bebauungsplan zusätzlicher Wohnungsneubau geplant wird.

2. Bereitstellung von zusätzlichen Grün- und Freiflächen als Ausgleich für eine Überschreitung der Obergrenzen Baudichte (entspr. § 17 (2) BauNVO) möglichst im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Eine Nutzung für die Allgemeinheit ist dabei anzustreben. Der naturschutzrechtliche Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft bleibt davon unberührt.

3. Festlegung von ökologischen Standards, insbesondere energetischen Festlegungen bzgl. des zukünftigen Primärenergiebedarfs der geplanten Bebauung. Der energetische Standard sollte sich aktuell mindestens an einem KfW 60 Gebäude orientieren und mit Novellierung der geltenden EnEV 2009 fortgeschrieben werden. Dem Bezug der Energie aus nichtkohlenstoffbasierten Energieträgern ist dabei Vorrang einzuräumen.

4. Soweit Wohnungsneubau vorgesehen wird, ist ein angemessener Anteil des Neubaus als Mietwohnungsneubau zu errichten. Die entstehende Mietwohnfläche soll ca. 20 30 % der geplanten BGF Wohnungsneubau ausmachen und sich von seiner Miethöhe an die aktuellen Richtwerte der Wohnaufwendungsverordnung (vom Amt übernommene Miethöhen für ALG II, Sozialhilfe etc. vom 1. Mai 2012) orientieren. Diese Mietwohnungen sind dem Bezirksamt als mietpreisgebundene Wohnungen langfristig zur Belegung zur Verfügung zu stellen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages. (6 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen)

 

 

Begründung:

Die Novellierung des BauGB im Jahr 2011 hinsichtlich Vereinbarkeit ökologischer Zielsetzungen mit Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie die aktuelle mieten- und wohnungs-politische Debatte hinsichtlich der Verknappung bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Haushalte machen es notwendig, die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten eines Bebauungsplanes verstärkt auszuloten. Hierbei müssen auch weiterhin die rechtlichen Spielräume eines städtebaulichen Vertrages (im Rahmen der städtebaulichen Kausalität) ausgenutzt werden, um die genannten Zielsetzungen umzusetzen. Dabei ist klar, dass hier zwischen den verschiedenen, finanziell wirksamen Regelungen unterschiedliche Gewichtungen entstehen können, die letztlich dem konkreten Einzelgebiet mit seinen individuellen Gegebenheiten Rechnung tragen

 

 

 
 

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