Drucksache - 1293/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Menschen, die in Mitte Grundsicherungsleistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und sich daraus ergebende Analogleistungen) beziehen, auch weiterhin frei über den ihnen zustehenden Geldbetrag verfügen können. Es muss weiterhin jederzeit möglich sein, Bargeld abzuheben, überall einzukaufen und Geld übertragen zu können. Sollte eine Bezahlkarte eingeführt werden darf diese nicht stigmatisierend wirken und überwacht werden. Insbesondere soll sie fokussiert werden auf die Gruppe an Menschen, die kein Girokonto besitzen, zum Vorteil für sie und als Vereinfachung für die Ämter. Dem Beirat für Partizipation/Integration und den zuständigen Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung (Ausschuss für Partizipation und Integration und Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen) ist regelmäßig über den aktuellen Stand zu berichten.
Erledigungsfrist: 10.06.2024
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