Drucksache - 1043/VI  

 
 
Betreff: Seestraße 110 – Mieter*innen schützen – Vorkaufsrecht nutzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Sanehy, Diedrich, Kleedörfer, Lötzer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
18.10.2023 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
22.11.2023 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
20.12.2023 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 12.09.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Vorkaufsrecht für das Wohnhaus in der Seestraße 110 zu nutzen und sich für die dafür notwendigen Gelder beim Senat einzusetzen.


Begründung:

Am 10. Oktober 2023 läuft die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht für die Seestraße 110 zu nutzen, aus. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom November 2021 können Wohnhäuser nur im Falle von Missständen und Mängeln nach §177 Abs. 2 und 3 Satz 1 des BauGB per Vorkaufsrecht von der öffentlichen Hand erworben werden. Das Bezirksamt argumentierte bislang, dass sowohl in der Seestraße als auch in allen anderen verkauften Häusern in Mittes Milieuschutzgebieten keine „erheblichen“ Beeinträchtigungen der baulichen Anlagen vorlagen. Im Falle der Seestraße 110 jedoch liegen erhebliche Mängel vor. Hier eine Auswahl der vorliegenden Mängel:

         Fassadenöffnungen, durch die es regelmäßig erheblich reinregnet

         Schäden am Dach, verwahrloste Treppenhäuser

         Rattenbefall in Keller und Innenhof

         Risse an der Hausfassade und an Balkonen

         angeknackster T-Träger im Keller

         Haustür mit begrenzter Schließfunktion

         Schimmelbildung

         kaputte Abflüsse, Küchen und Bad ohne Heizung

Zudem stehen 15 Prozent der Wohnungen leer. Um die Mieter*innen vor weiterer wohnlicher Verwahrlosung zu schützen und Wohnraum bezahlbar zu erhalten, muss das Bezirksamt nun das Vorkaufsrecht nutzen!

 

 
 

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