Drucksache - 0919/VI  

 
 
Betreff: Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Stadtplanungsamt und der Organisationseinheit Zweckentfremdung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
21.06.2023 
19. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
05.07.2023 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
06.09.2023 
21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
20.09.2023 
22. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
18.10.2023 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
22.11.2023 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
20.12.2023 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
09.01.2024 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 16.05.2023
2. BE StadtE vom 20.12.2023
3. BE SozABüDWohn vom 09.01.2024
4. Beschluss vom 18.01.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, innerhalb von drei Monaten eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Stadtplanungsamt und der Organisationseinheit (OE) Zweckentfremdung abzuschließen und nachfolgend konsequent umzusetzen.

Diese Verwaltungsvereinbarung soll die gegenseitige Information und Beteiligung des Stadtplanungsamtes und der OE Zweckentfremdung in allen Fällen sichern, in denen beide zugrundeliegende Rechtsvorschriften parallel oder im Nachgang eines Genehmigungsverfahrens zur Anwendung kommen können, wie z.B. bei Anträgen zur Zweckentfremdung von Wohnraum, der Umwidmung von Wohnraum und des Abrisses von Wohnraum im vereinfachten sowie normalen Baugenehmigungsverfahren. Die Verwaltungsvereinbarung soll zudem auch alle Fälle von Genehmigungsfreistellungen umfassen, in denen eine Beteiligung der Zweckentfremdung gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll ist.

Des Weiteren ist festzulegen, wie Antragstellende beim Stadtplanungsamt oder bei der OE Zweckentfremdung über die ggf. weiteren Antragsnotwendigkeiten und entsprechenden Genehmigungsvoraussetzungen des jeweils anderen Behördenteils informiert werden.

Ein regelmäßiger Jour fixe zwischen dem Stadtplanungsamt und der OE Zweckentfremdung zur Besprechung von für den Wohnraumerhalt besonders relevanten Fällen ist ebenfalls in die Schnittstellenvereinbarung aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 06.05.2024

 

 
 

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