Drucksache - 0885/VI
Das Bezirksamt wird ersucht
a) in gemeinsamen Gesprächsrunden gemeinsam mit dem Vorhabenträger (Investor), dem Uferhallen e.V. und der zuständigen Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu ermitteln, unter welchen Voraussetzungen der nunmehr gestoppte Prozess zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-112 nach §30 Abs.2 BauGB und gemäß den Zielsetzungen des Aufstellungsbeschlusses DS 2553/V vom 09.06.2020 für das Gelände der Uferhallen in Berlin Wedding fortgeführt werden kann.
Sollten die unter a) durchzuführenden Schritte nicht zu einem Ergebnis führen, möge das Bezirksamt
b) prüfen, ob die Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-112 auch ohne die weitere Beteiligung des Vorhabenträgers rechtlich und finanziell für den Bezirk möglich ist. Bei positiver Prüfung sollen die planungsrechtlichen Prozesse zur dauerhaften Sicherung kultureller Nutzungen in der jetzigen Form durch Festsetzung als Sondergebiet fortgeführt werden.
Sollten die unter a) und b) genannten Schritte mit darzustellender Begründung nicht erfolgreich sein möge das Bezirksamt
c) gemäß §30 Abs.1 BauGB zeitnah einen Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel der Festsetzung eines qualifizierten Bebauungsplans der BVV vorlegen, der das Gelände als Sondergebiet mit Nutzung zu kulturellen Zwecken in der jetzigen Form als Ausstellungs- und Atelierstandort sichert. Darüber hinaus soll das Bezirksamt auch im qualifizierten Verfahren prüfen, ob die damit verbundene Verfahrensdauer durch Anwendung des §13a BauGB im beschleunigten Verfahren verkürzt werden kann.
d) prüfen, ob ergänzend zu c) ein Vorkaufsrechtsgebiet auf dem Gelände der Uferhallen nach § 24 Absatz 1 Satz 1 BauGB festgesetzt werden kann. Darüber hinaus möge sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass die nötigen finanziellen Mittel im Fall des Verkaufs des Grundstückes bereitgestellt werden, um die betreffenden Liegenschaften durch die öffentliche Hand zu erwerben.
Sollte die eingereichte förmliche Bauvoranfrage und der vorliegende Bauantrag zur Errichtung und Sanierung zusätzlicher Gebäude- und Gebäudeteile positiv beschieden werden und ein Baubeginn durch den Vorhabenträger angekündigt werden, soll sich das Bezirksamt vor Beginn von Baumaßnahmen
e) darum bemühen, einen Baustelleneinrichtungsplan sowie ein Bauablaufkonzept mit zeitlichen Angaben der Einzelmaßnahmen gemeinsam mit den jetzigen Mieter*innen und den Mitgliedern des Uferhallen e.V. in Abstimmung dem Vorhabenträger konsensual zu erarbeiten.
f) über die Ergebnisse der unter a) bis f) genannten Schritte ist der Bezirksverordnetenversammlung nach Fortschritt schriftlich zu berichten.
Erledigunsgfrist: 05.09.2023
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