Drucksache - 0885/VI  

 
 
Betreff: Kunst- und Kulturstandort Uferhallen sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPDFraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD
Verfasser:Massalme, Kreße und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fischer, Riedel und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne+SPD vom 16.05.2023
2. Austauschblatt Grüne vom 23.05.2023
3. Beschluss vom 25.05.2023

Das Bezirksamt wird ersucht

 

a) in gemeinsamen Gesprächsrunden gemeinsam mit dem Vorhabenträger (Investor), dem Uferhallen e.V. und der zuständigen Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu ermitteln, unter welchen Voraussetzungen der nunmehr gestoppte Prozess zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-112 nach §30 Abs.2 BauGB und gemäß den Zielsetzungen des Aufstellungsbeschlusses DS 2553/V vom 09.06.2020r das Gelände der Uferhallen in Berlin Wedding fortgeführt werden kann.

 

Sollten die unter a) durchzuführenden Schritte nicht zu einem Ergebnis führen, möge das Bezirksamt

 

b) prüfen, ob die Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-112 auch ohne die weitere Beteiligung des Vorhabenträgers rechtlich und finanziell für den Bezirk möglich ist. Bei positiver Prüfung sollen die planungsrechtlichen Prozesse zur dauerhaften Sicherung kultureller Nutzungen in der jetzigen Form durch Festsetzung als Sondergebiet fortgeführt werden.

 

Sollten die unter a) und b) genannten Schritte mit darzustellender Begründung nicht erfolgreich sein möge das Bezirksamt

 

c) gemäß §30 Abs.1 BauGB zeitnah einen Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel der Festsetzung eines qualifizierten Bebauungsplans der BVV vorlegen, der das Gelände als Sondergebiet mit Nutzung zu kulturellen Zwecken in der jetzigen Form als Ausstellungs- und Atelierstandort sichert. Darüber hinaus soll das Bezirksamt auch im qualifizierten Verfahren prüfen, ob die damit verbundene Verfahrensdauer durch Anwendung des §13a BauGB im beschleunigten Verfahren verkürzt werden kann.

 

d) prüfen, ob ergänzend zu c) ein Vorkaufsrechtsgebiet auf dem Gelände der

Uferhallen nach § 24 Absatz 1 Satz 1 BauGB festgesetzt werden kann. Darüber hinaus möge sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass die nötigen finanziellen Mittel im Fall des Verkaufs des Grundstückes bereitgestellt werden, um die betreffenden Liegenschaften durch die öffentliche Hand zu erwerben.

 

Sollte die eingereichte förmliche Bauvoranfrage und der vorliegende Bauantrag zur Errichtung und Sanierung zusätzlicher Gebäude- und Gebäudeteile positiv beschieden werden und ein Baubeginn durch den Vorhabenträger angekündigt werden, soll sich das Bezirksamt vor Beginn von Baumaßnahmen

 

e) darum bemühen, einen Baustelleneinrichtungsplan sowie ein Bauablaufkonzept mit zeitlichen Angaben der Einzelmaßnahmen gemeinsam mit den jetzigen Mieter*innen und den Mitgliedern des Uferhallen e.V. in Abstimmung dem Vorhabenträger konsensual zu erarbeiten.

 

f) über die Ergebnisse der unter a) bis f) genannten Schritte ist der Bezirksverordnetenversammlung nach Fortschritt schriftlich zu berichten.

 

 

Erledigunsgfrist: 05.09.2023

 

 
 

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