Drucksache - 0751/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeisterin 32200 Amt für Weiterbildung und Kultur
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0751/VI Mitte von Berlin __________________________________________________________________________ Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Gedenktag 2. August auch als bezirklichen Gedenktag Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0751/VI) Das Bezirksamt wird ersucht, den 2. August, den Internationalen Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti und Roma in den KZs und des Gedenkens an ihre Verfolgung und der Diskriminierung, der sie noch Jahrzehnte nach der dem 2. Weltkrieg – auch formal – ausgesetzt waren, in die Reihe der vom Bezirksamt veranstalteten jährlichen Gedenktage aufzunehmen. Das Stattfinden der bezirklichen Gedenkfeier zum Gedenktag 2. August, kann – entsprechend der im letzten Jahr am 25. Oktober 2022 anlässlich des Jahrestags der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma stattgefundenen zivilgesellschaftlichen Gedenkveranstaltung, und im Hinblick auf den August als Ferienmonat – terminlich am 25. Okt. am Denkmal erfolgen. Der Ort des bezirklichen Gedenkens sollte grundsätzlich dieses Denkmal sein. Aktives Mitgestalten des Gedenkens, durch Schülerinnen und Schüler, soll dabei wesentlich sein. (VzK 2098/IV Gedenkveranstaltungen – generationenübergreifend, zum Mitmachen und Weitersagen). Auch wird das BA ersucht, im jährlichen bezirklichen Gedenken am 27. Januar, dem Internationalen Gedenktag für die Opfer des Holocausts, den Informationsschwerpunkt wechselnd, jeweils besonders auf eine der Opfergruppen zu legen. Das Bezirksamt hat am 19.12.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt nimmt die Anregung auf, an den Genozid an Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten sowie der Diskriminierung von Sinti und Roma nach dem Zweiten Weltkrieg nach generationsübergreifenden Gesichtspunkten am Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma zu gedenken und an der jährlichen zentralen Gedenkveranstaltung am 2. August teilzunehmen. Inwieweit einzelne Sonderveranstaltungen des Bezirksamtes mit Schülergruppen an diesem zentralen Denkmal erfolgen können, muss mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas abgestimmt werden, welche das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas als Gedenkort und die dort stattfindenden Veranstaltungen verwaltet. Die Frage des Gedenkens am 2. August, dem internationalen Holocausttag der Sinti und Roma, wird das Bezirksamt bei der aktuellen Überarbeitung des bezirklichen Gedenkkalenders berücksichtigen. Das Bezirksamt gedenkt am internationalen Holocaustgedenktag am 27. Januar am Gedenkort Güterbahnhof Moabit mit wechselnden Schwerpunkten den Opfergruppen des Völkermords und Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch den Nationalsozialismus. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
keine
Berlin, den 29.11.2023
Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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