Drucksache - 0751/VI  

 
 
Betreff: Gedenktag 2. August auch als bezirklichen Gedenktag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer, Riedel, Morgenstern, Sisauri, Massalme, Luca 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Weiterbildung, Kultur Entscheidung
08.02.2023 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. SPD + Grüne vom 10.01.2023
2. BE WebiKu vom 08.02.2023
3. Beschluss vom 30.03.2023
4. VzK ZB vom 09.01.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  29.11.2023

Bezirksbürgermeisterin  32200

Amt für Weiterbildung und Kultur

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0751/VI

Mitte von Berlin

__________________________________________________________________________

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Gedenktag 2. August auch als bezirklichen Gedenktag

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0751/VI)

Das Bezirksamt wird ersucht, den 2. August, den Internationalen Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti und Roma in den KZs und des Gedenkens an ihre Verfolgung und der Diskriminierung, der sie noch Jahrzehnte nach der dem 2. Weltkrieg auch formal ausgesetzt waren, in die Reihe der vom Bezirksamt veranstalteten jährlichen Gedenktage aufzunehmen.

Das Stattfinden der bezirklichen Gedenkfeier zum Gedenktag 2. August, kann entsprechend der im letzten Jahr am 25. Oktober 2022 anlässlich des Jahrestags der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma stattgefundenen zivilgesellschaftlichen Gedenkveranstaltung, und im Hinblick auf den August als Ferienmonat terminlich am 25. Okt. am Denkmal erfolgen.

Der Ort des bezirklichen Gedenkens sollte grundsätzlich dieses Denkmal sein.

Aktives Mitgestalten des Gedenkens, durch Schülerinnen und Schüler, soll dabei wesentlich sein. (VzK 2098/IV Gedenkveranstaltungen generationenübergreifend, zum Mitmachen und Weitersagen).

Auch wird das BA ersucht, im jährlichen bezirklichen Gedenken am 27. Januar, dem Internationalen Gedenktag für die Opfer des Holocausts, den Informationsschwerpunkt wechselnd, jeweils besonders auf eine der Opfergruppen zu legen.

Das Bezirksamt hat am 19.12.2023  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt nimmt die Anregung auf, an den Genozid an Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten sowie der Diskriminierung von Sinti und Roma nach dem Zweiten Weltkrieg nach generationsübergreifenden Gesichtspunkten am Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma zu gedenken und an der jährlichen zentralen Gedenkveranstaltung am 2. August teilzunehmen.

Inwieweit einzelne Sonderveranstaltungen des Bezirksamtes mit Schülergruppen an diesem zentralen Denkmal erfolgen können, muss mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas abgestimmt werden, welche das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas als Gedenkort und die dort stattfindenden Veranstaltungen verwaltet.

Die Frage des Gedenkens am 2. August, dem internationalen Holocausttag der Sinti und Roma, wird das Bezirksamt bei der aktuellen Überarbeitung des bezirklichen Gedenkkalenders berücksichtigen.

Das Bezirksamt gedenkt am internationalen Holocaustgedenktag am 27. Januar am Gedenkort Güterbahnhof Moabit mit wechselnden Schwerpunkten den Opfergruppen des Völkermords und Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch den Nationalsozialismus.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

keine

 

Berlin, den   29.11.2023

 

 

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 
 

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