Drucksache - 0739/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0739/VI Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Ein Jahr Mühlenstube – Evaluierung durchführen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0739/VI)
Wir ersuchen das Bezirksamt, den Betrieb des Drogenkonsumraums Mühlenstube in Zusammenarbeit mit betroffenen Personen zu evaluieren, sowohl mit Blick auf die Nutzung durch die Zielgruppe als auch hinsichtlich der Integration der Einrichtung in die Nachbarschaft. Auf Basis der Ergebnisse sollen anschließend Handlungsbedarfe identifiziert und ggf. Handlungsempfehlungen entwickelt werden, um die Arbeit der Mühlenstube zu unterstützen und das Angebot für die betroffenen Personen weiter zu verbessern.
Das Bezirksamt hat am 28.11.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Um den Betrieb des Drogenkonsumraums der Mühlenstube zu evaluieren, wurde die Konsumraumdokumentation, die monatlich vom Träger (vista gGmbh) übermittelt wird, als Datengrundlage herangezogen. Die Dokumentation umfasst dabei folgende Daten: - Betrieb der Mühlenstube (Öffnungstage und -zeiten der Einrichtung und des Konsumraums), - durchgeführte Konsumvorgänge (konsumierte Drogen und Konsumarten), - Nutzende (insgesamt und differenziert nach Alter, Geschlecht, Herkunft), - Anzahl an Neuverträgen, - Besucherabweisungen und Hausverbote, - Drogennotfälle und -todesfälle, - weitere Leistungen der Einrichtung (medizinische Hilfen, medizinische Beratung und psychosoziale Beratung), - Kooperationen mit weiteren Einrichtungen und Angeboten, - besondere Vorkommnisse.
Zusätzlich wurden vom Träger (vista gGmbh) Rückmeldungen aus dem Umfeld der Mühlenstube übermittelt und in die Evaluation einbezogen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Dokumentation erst aufgenommen wurde, als sich besondere Vorkommnisse zu häufen begannen (ab Oktober 2022), sodass es sich hierbei um keine vollumfängliche Übersicht handelt. Weitere Informationen siehe Anhang 1 und 2. A) Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters. Berlin, den Bezirksstadtrat Keller Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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