Drucksache - 0676/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeisterin 32200 Amt für Weiterbildung und Kultur
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0676/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Straßen- oder Platzbenennung nach Peter Fechter Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2023 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0676/VI)
Das Bezirksamt wird ersucht, bei künftigen Benennungsmöglichkeiten dem Anliegen zu entsprechen, auch durch eine Straßen- oder Platzbenennung an die Erschießung Peter Fechters durch DDR-Grenz-soldaten bei seinem Fluchtversuch über die damalige Berliner Mauer, nahe Checkpoint Charlie, am 17. August 1962, zu erinnern. Dabei ersuchen wir das Bezirksamt, eine Benennung nach Peter Fechter vorrangig zu berücksichtigen, bei Benennungsmöglichkeiten mit räumlichem Bezug zur Stelle seiner Erschießung, d.h. insbesondere bei Benennungsmöglichkeiten, die sich im Zuge der aktuellen baulich-räumlichen Umgestaltung des Checkpoint Charlie „Zukunft Checkpoint Charlie“ ergeben. Peter Fechter ist in die BA/BVV-Vormerkliste für Benennungen aufzunehmen. Auch wird das Bezirksamt ersucht, das jährliche bezirkliche Gedenken am Jahrestag des Mauerbaus, dem 13. August, auch dort vor Ort abzuhalten, z. B. in Jahren mit bestimmten zeitlichen Zusammenhängen mit Lebensdaten oder dem Todesjahr Peter Fechters. Das Bezirksamt hat am 20.02.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Eine Kurzbiografie von Peter Fechter wird vom Bezirksamt erstellt und der Name auf die Vormerkliste für Straßenbenennungen aufgenommen. Die auf Senatsebene organisierte Gedenkveranstaltung vor Ort wird, wie bereits 2023 geschehen, von Vertreter*innen des Bezirksamts beigewohnt. Am Runden Tisch „Zukunft Checkpoint Charlie“ nimmt das Bezirksamt teil und wird sich dort dafür einsetzen, dass die Erinnerung an Peter Fechter bei der Neugestaltung des Areals berücksichtigt wird. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m.; § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
keine
Berlin, den 14.02.2024 Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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