Drucksache - 0609/VI  

 
 
Betreff: Café am Arkonaplatz ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer, Riedel, Rohmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
14.12.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima vertagt   
18.01.2023 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 08.11.2022
2. BE UNGK vom 18.01.2023
3. Beschluss vom 19.01.2023
4. VzK SB vom 22.01.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                08.01.2024

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0609/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Café am Arkonaplatz ermöglichen

 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2023 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0609/VI)

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

unverzüglich damit zu beginnen, ein Interessensbekundungsverfahren (IBV) für eine Nutzung des Toilettenhäuschens auf dem Arkonaplatz als Café aufzusetzen. Jegliche anfallende Kosten (Umbaukosten, Betriebskosten etc.) müssen von dem zukünftigen Betreiber/ der zukünftigen Betreiberin getragen werden. Eine Verlängerung des Mietvertrags für die Toiletten- und Stromnutzung für den Sonntagsmarkt sollte davon entkoppelt und auf ein Jahr begrenzt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 16.01.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Es handelt sich bei der Fläche der Toilettenanlage am Arkonaplatz um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage. Die Toilettenanlage ist an den beiden Markttagen geöffnet. Ein Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb eines Cafés kann leider nicht durchgeführt werden

 

 

 

Denn eine gewerbliche Nutzung als Cafére mit dem Widmungszweck der Grünanlage nicht vereinbar. Das Rechtsamt wurde um Bewertung des Anliegens gebeten und hat Folgendes mitgeteilt:

Gewerbliche Nutzungen in Grünanlagen sind grundsätzlich verboten, Cafés, Bars und andere gastronomische Angebote gehören nicht zu den privilegierten Vorhaben nach § 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz, da hierfür schon grundsätzlich kein öffentliches Interesse besteht.“ Dies gilt umso mehr, da es in diesem Gebiet keine gastronomische Unterversorgung besteht. Mittelfristig soll das Toilettenhäuschen zurückgebaut und die Errichtung einer neuen WC-Anlage im Zuge der weiteren Ausstattung der öffentlichen Räume am Arkonaplatz avisiert werden.

 

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 Berlin, den 08.01.2024

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen