Drucksache - 0609/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 22600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0609/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Café am Arkonaplatz ermöglichen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2023 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0609/VI)
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich damit zu beginnen, ein Interessensbekundungsverfahren (IBV) für eine Nutzung des Toilettenhäuschens auf dem Arkonaplatz als Café aufzusetzen. Jegliche anfallende Kosten (Umbaukosten, Betriebskosten etc.) müssen von dem zukünftigen Betreiber/ der zukünftigen Betreiberin getragen werden. Eine Verlängerung des Mietvertrags für die Toiletten- und Stromnutzung für den Sonntagsmarkt sollte davon entkoppelt und auf ein Jahr begrenzt werden.
Das Bezirksamt hat am 16.01.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Es handelt sich bei der Fläche der Toilettenanlage am Arkonaplatz um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage. Die Toilettenanlage ist an den beiden Markttagen geöffnet. Ein Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb eines Cafés kann leider nicht durchgeführt werden
Denn eine gewerbliche Nutzung als Café wäre mit dem Widmungszweck der Grünanlage nicht vereinbar. Das Rechtsamt wurde um Bewertung des Anliegens gebeten und hat Folgendes mitgeteilt: „Gewerbliche Nutzungen in Grünanlagen sind grundsätzlich verboten, Cafés, Bars und andere gastronomische Angebote gehören nicht zu den privilegierten Vorhaben nach § 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz, da hierfür schon grundsätzlich kein öffentliches Interesse besteht.“ Dies gilt umso mehr, da es in diesem Gebiet keine gastronomische Unterversorgung besteht. Mittelfristig soll das Toilettenhäuschen zurückgebaut und die Errichtung einer neuen WC-Anlage im Zuge der weiteren Ausstattung der öffentlichen Räume am Arkonaplatz avisiert werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 08.01.2024 Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann
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