Drucksache - 0586/VI
Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen,
1.illegales Parken von privaten PKW, Fahrzeugen des Lieferverkehr und Baustellenfahrzeugen auf ausgewiesenen Fuß- und Radwegen im Rahmen der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten konsequent zu ahnden,
2. auf die beauftragten Unternehmen, die für die Baustelleneinrichtung, die Sicherung der Rad- und Fußwege auf die Tatsache hinzuweisen, dass Absperrungen widerrechtlich verschoben und beseitigt werden, um illegal zu parken
3. auf die beauftragten Straßen- und Tiefbauunternehmen heranzutreten und auf illegales Parken auf Fuß und Radwegen Ihrer Baustellenfahrzeuge hinzuweisen und zu ahnden
4. Gewerbetreibende, Anwohner*innen und Bauunternehmen auf die verkehrsrechtliche Situation, insbesondere auf die Gefährdung von Fuß- und Radfahrenden Menschen hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren
5. dafür Sorge zu tragen, dass Barrieren, insbesondere Schlaglöcher und hohe Schwellen im Bereich von Fuß- und Radwegen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ausgebessert und möglichst vermieden werden.
Erledigungsfrist: 20.04.2023
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