Drucksache - 0553/VI  

 
 
Betreff: Geplante Unterkünfte für Geflüchtete an der Triftstraße umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDSoziale Stadt (Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK)
Verfasser:Fischer, Riedel, Benzenberg 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
21.12.2022 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
25.01.2023 
15. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
Ausschuss für Soziale Stadt (Stadtteilvertretungen) Entscheidung
27.03.2023 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 11.10.2022
2. AtB SPD vom 18.10.2022
3. ÄA Grüne vom 17.11.2022
4. BE StadtE vom 25.01.2023
5. BE Soziale Stadt vom 27.03.2023
6. Beschluss vom 30.03.2023

Das Bezirksamt wird ersucht,

sich bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dafür einzusetzen, sich bei den Planungen und Verhandlungen zur zukünftigen Nutzung des Parkhauses der Berliner Hochschule für Technik (BHT) an der Luxemburger Straße dafür einzusetzen, dass das Grundstück, auf dem sich das Parkhaus an der Triftstraße befindet, mit der Vorgabe der Entwicklung zu einem Wohnungsbau- und Infrastrukturstandort an eine Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft übertragen wird, und bei der Entwicklung in Abstimmung mit dem Bezirk Mitte folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden:

- Die Priorität bei der Umgestaltung des Parkhauses soll auf mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum insbesondere für geflüchtete Menschen und von Verdrängung bedrohte Menschen aus Mitte liegen. Eine Mischung aus geflüchteten, alteingesessenen und studierenden Bewohner:innen ist zu favorisieren Hierbei soll eine Anzahl von mindestens 300 Unterkunftsplätzen in wohnungsähnlicher Bautypologie nach Paragraph 246 BauGB für Geflüchtete angestrebt werden, um die in der VzK DS 1213/V beschlossenen 1050 Plätze bis 2021, noch möglichst (ex post) zu erreichen. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche zusätzlichen Nutzungen z. B. Kita, soziale Einrichtungen, Nahversorgung sinnvoll und umsetzbar erscheinen.

- Die bauliche Umgestaltung ist klimaneutral, nachhaltig und nach den Grundsätzen der Schwammstadt zu gestalten.

- Dem BVV-Ausschuss für Integration sowie dem BVV-Ausschuss für Soziale Stadt sind fortlaufend über den aktuellen Stand zu informieren.

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 01.08.2023

 

 
 

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